Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 2.461-2.490 von 2.526

RS Vwgh 1988/2/17 85/13/0121

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1; Beachte Besprechung in:FJ 1994/9, 197-208;
Rechtssatz: Die Formulierung im § 16 Abs 1 EStG 1972 "Aufwendungen ZUR ..." bringt deutlich zum Ausdruck, daß der Aufwand dem Zweck der Einnahmenerzielung dienen muß. Es muß sich um Aufwendungen handeln, die ebenso im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erwerbstäti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1988

RS Vwgh 1988/2/17 85/13/0121

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1; Beachte Besprechung in:FJ 1994/9, 197-208;
Rechtssatz: Aufwendungen, die ihre Ursache in den persönlichen Lebensverhältnissen des Steuerpflichtigen haben, stellen keine Werbungskosten dar, auch wenn sie Voraussetzung dafür sein mögen, daß der Steuerpflichtige überhaupt erwerbstätig werden kann (hier: Aufwendu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0036

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Es ist nicht ungewöhnlich, wenn ein Vertrag bereits auf eine zwar noch nicht zustandegekommene, aber doch absehbare künftige Vereinbarung mit einem Dritten Bedacht nimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0036

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Mit einem Bestandverhältnis für den Bestandgeber verbundene hohe Aufwendungen werfen allenfalls die Frage auf, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0177

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Der im § 114 BAO einfachgesetzlich zum Ausdruck kommende verfassungsrechtliche Gleichheitssatz gewährt niemand einen Anspruch darauf, daß sich eine Behörde, die sich in anderen F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0036

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Es wäre eine Überspitzung der Rechtsprechung des VwGH zu den Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen, woll... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0036

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Bei hohen, vom Bestandnehmer zu tragenden Investitionen kann auch zwischen Fremden vereinbart werden, daß der M... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0051

Index: Körperschaftssteuer32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §27
Rechtssatz: Schuldzinsen für Fremdmittel, die zur Anschaffung der Kapitalanlage aufgenommen wurden, stellen Werbungskosten dar, da mit den Kapitalerträgen ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (Hinweis E 2.4.1982, 2918/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0036

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Es ist zwischen Fremden keineswegs unüblich, Aufwendungen für Adaptierungsarbeiten nicht mit der Miete zu verrechnen. Denn auch bei einem Bestandvertrag mit einem fremden Mieter kann der Vermieter daran interessiert sein, unabhängig von den j... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0036

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Pauschalmietvereinbarungen werden auch zwischen Fremden geschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0036

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: § 1096 ABGB enthält zwar nachgiebiges Recht, doch entspricht es auch wirtschaftlicher Erfahrung, daß für einen Bestandgegenstand, den der Bestandgeber nicht instand gesetzt hat, sond... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/1/19 85/14/0120

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Zum Zwecke der Berechnung der AfA ist bei einem einheitlichen Kaufpreis für ein bebautes Grundstück zunächst der Verkehrswert des Grund und Bodens bzw der des Gebäudes im Zeitpunkt des Erwerbes festzustellen. In dem Verhältnis, das diesen Anteilen entspricht, ist der tatsächliche Kaufpreis auf Grund und Boden bzw au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1988

RS Vwgh 1987/12/16 85/13/0157

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Eine dienstliche Tätigkeit kann auch an mehreren Orten ausgeübt werden, die jeder für sich als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren sein können (Hinweis E 28.5.1986, 85/13/0151). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985130157.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1987

RS Vwgh 1987/12/15 87/14/0163

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 impl;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Unterscheidung von Werbungskosten einerseits und Leistungen aus dem Gesellschaftsverhältnis andererseits in einer GesBR zwischen Ehegatten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) (hier: A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1987

RS Vwgh 1987/11/11 87/13/0129

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Wenn sich die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in der Weise erstreckt, daß jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der Aufenthalt an ihm keine Reise. Weiters ist dann, wen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1987

RS Vwgh 1987/11/11 87/13/0129

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0151 E 28. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in einer Weise, daß jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1987

RS Vwgh 1987/11/11 87/13/0129

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9 idF 1974/469;EStG 1972 §4 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0087 E 23. Mai 1984 RS 1 Stammrechtssatz Eine "Reise" im Sinne der beiden Pauschalierungsregelungen des § 4 Abs 5 EStG 1972 und des § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1987

RS Vwgh 1987/11/10 85/14/0128

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Krankheitskosten sind als Werbungskosten (Betriebsausgaben) nur dann absetzbar, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt, oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (Hinweis U BFH 17.4.1980, IV R 207/75, BStBl 1980 II 639). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1987

RS Vwgh 1987/9/30 86/13/0080

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Mitgliedschaft bei ärztlichen Fachvereinigungen und die Teilnahme an fachspezifischen Tagungen und Kongressen sowie die Anschaffung von Fachliteratur dienen der Erhaltung des medizinischen Fachwissens auf dem neuesten Stand (Hinweis auf E 12.11.1965, 1309/65). Ist daher ein Facharzt sowohl selbständig als auch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1987

RS Vwgh 1987/9/30 87/13/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0180 E 20. Mai 1987 VwSlg 6222 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 EStG 1972 setzt ein "Abfließen" voraus, das sich wirtschaftlich tatsächlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt (hier: geleistete Überstunden, die vom Arbeitgebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1987

RS Vwgh 1987/9/22 87/14/0066

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß keine Werbungskosten vorliegen: Bei Aufwendungen für "Familienheimfahrten" eines alleinstehenden Arbeitnehmers zum Besuch seiner Eltern, wenn es sich nicht darum handelte, in gewissen Zeitabständen (etwa monatlich) in der eigenen Wohnung nach dem Rechten zu sehen. European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1987

RS Vwgh 1987/9/22 86/14/0198

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Werden hohe Bauaufwendungen zwecks Abverkauf eines Gebäudes (im Wohnungseigentum) getätigt, so kommt ihnen nicht schon deshalb Werbungskostencharakter zu, weil das Gebäude (teilweise) vorübergehend zu einem geringeren Mietzins in Bestand gegeben wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1987

RS Vwgh 1987/9/22 87/14/0066

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß keine Werbungskosten vorliegen: Bei Aufwendungen für ein Sprachstudium im Ausland (Italienischkurs in einem Institut in Florenz) eines Exportdisponenten in einem Holzindustriebetrieb, wenn es sich um die Erwerbung von Sprachkenntnissen handelt, wie sie auch für das tägliche Leben jedermanns von Interesse u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1987

RS Vwgh 1987/9/22 87/14/0078

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Studium der Betriebswirtschaftslehre an einer Universität ist für einen Gemeindeprüfer nicht Berufsfortbildung, mögen auch einzelne Lehrveranstaltungen dieser dienlich sein. Die Aufwendungen für diese bilden einen gemischten Aufwand und sind daher der Privatsphäre zuzuzählen. Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1987

RS Vwgh 1987/9/22 86/14/0198

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;EStG 1972 §2;
Rechtssatz: Aufwendungen auf ein Gebäude, aus dem es zu keiner Einnahmenserzielung kommt, können nur ausnahmsweise als Werbungskosten berücksichtigt werden, nämlich dann, wenn die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann. Es genügt also nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1987

RS Vwgh 1987/9/10 86/13/0149

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §65
Rechtssatz: Werbungskosten, die erst nach Beendigung eines Dienstverhältnisses anfallen, können auf der Lohnsteuerkarte für ein späteres Dienstverhältnis eingetragen werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Bestimmung des § 65 EStG 1972 hindert dies nicht. European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1987

RS Vwgh 1987/6/3 86/13/0184

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0147 E 9. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Zu den Werbungskosten gehören zwar die Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch die der Berufsausbildung eines Arbeitnehmers. Während Ausbildungskosten Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Erlernung eines Berufes sind, stellen im Gegensatz da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1987

RS Vwgh 1987/5/20 86/13/0180

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1; Beachte Siehe jedoch: 89/14/0288 E 27. Februar 1990 RS 1; Besprechung in: AnwBl 1987/7, S 359; AnwBl 1987/10, S 528;
Rechtssatz: Der Begriff der Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 EStG 1972 setzt ein "Abfließen" voraus, das sich wirtschaftlich tatsächlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt (h... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1987

RS Vwgh 1987/4/28 86/14/0174

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §20 Abs1 Z2EStG 1972 §7
Rechtssatz: Es obliegt demjenigen, der bei Wirtschaftsgütern, die bezogen auf seinen Beruf typischerweise auch der privaten Lebensführung (der Freizeitgestaltung) dienen, entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung eine ausschließliche berufliche Nutzung behauptet, diese auch nachzuweisen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1987

RS Vwgh 1987/4/28 86/14/0174

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z3EStG 1972 §20 Abs1 Z2
Rechtssatz: Beiträge zu Vereinigungen, die der beruflichen Fortbildung des Steuerpflichtigen dienen, sind nicht nach § 16 Abs 1 Z 3 EStG 1972 zu beurteilen, sondern fallen unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs 1 erster Satz EStG 1972. Werbungskosten sind sie auch dann, wenn bei Nichtentrichtung kei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1987

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