Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Pauschalmietvereinbarungen werden auch zwischen Fremden geschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: § 1096 ABGB enthält zwar nachgiebiges Recht, doch entspricht es auch wirtschaftlicher Erfahrung, daß für einen Bestandgegenstand, den der Bestandgeber nicht instand gesetzt hat, sond... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Zum Zwecke der Berechnung der AfA ist bei einem einheitlichen Kaufpreis für ein bebautes Grundstück zunächst der Verkehrswert des Grund und Bodens bzw der des Gebäudes im Zeitpunkt des Erwerbes festzustellen. In dem Verhältnis, das diesen Anteilen entspricht, ist der tatsächliche Kaufpreis auf Grund und Boden bzw au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Eine dienstliche Tätigkeit kann auch an mehreren Orten ausgeübt werden, die jeder für sich als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren sein können (Hinweis E 28.5.1986, 85/13/0151). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985130157.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 impl;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Unterscheidung von Werbungskosten einerseits und Leistungen aus dem Gesellschaftsverhältnis andererseits in einer GesBR zwischen Ehegatten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) (hier: A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Wenn sich die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in der Weise erstreckt, daß jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der Aufenthalt an ihm keine Reise. Weiters ist dann, wen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0151 E 28. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf mehrere Orte in einer Weise, daß jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9 idF 1974/469;EStG 1972 §4 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0087 E 23. Mai 1984 RS 1 Stammrechtssatz Eine "Reise" im Sinne der beiden Pauschalierungsregelungen des § 4 Abs 5 EStG 1972 und des § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Krankheitskosten sind als Werbungskosten (Betriebsausgaben) nur dann absetzbar, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt, oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (Hinweis U BFH 17.4.1980, IV R 207/75, BStBl 1980 II 639). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Mitgliedschaft bei ärztlichen Fachvereinigungen und die Teilnahme an fachspezifischen Tagungen und Kongressen sowie die Anschaffung von Fachliteratur dienen der Erhaltung des medizinischen Fachwissens auf dem neuesten Stand (Hinweis auf E 12.11.1965, 1309/65). Ist daher ein Facharzt sowohl selbständig als auch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0180 E 20. Mai 1987 VwSlg 6222 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 EStG 1972 setzt ein "Abfließen" voraus, das sich wirtschaftlich tatsächlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt (hier: geleistete Überstunden, die vom Arbeitgebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß keine Werbungskosten vorliegen: Bei Aufwendungen für "Familienheimfahrten" eines alleinstehenden Arbeitnehmers zum Besuch seiner Eltern, wenn es sich nicht darum handelte, in gewissen Zeitabständen (etwa monatlich) in der eigenen Wohnung nach dem Rechten zu sehen. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Werden hohe Bauaufwendungen zwecks Abverkauf eines Gebäudes (im Wohnungseigentum) getätigt, so kommt ihnen nicht schon deshalb Werbungskostencharakter zu, weil das Gebäude (teilweise) vorübergehend zu einem geringeren Mietzins in Bestand gegeben wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß keine Werbungskosten vorliegen: Bei Aufwendungen für ein Sprachstudium im Ausland (Italienischkurs in einem Institut in Florenz) eines Exportdisponenten in einem Holzindustriebetrieb, wenn es sich um die Erwerbung von Sprachkenntnissen handelt, wie sie auch für das tägliche Leben jedermanns von Interesse u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Studium der Betriebswirtschaftslehre an einer Universität ist für einen Gemeindeprüfer nicht Berufsfortbildung, mögen auch einzelne Lehrveranstaltungen dieser dienlich sein. Die Aufwendungen für diese bilden einen gemischten Aufwand und sind daher der Privatsphäre zuzuzählen. Europe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;EStG 1972 §2;
Rechtssatz: Aufwendungen auf ein Gebäude, aus dem es zu keiner Einnahmenserzielung kommt, können nur ausnahmsweise als Werbungskosten berücksichtigt werden, nämlich dann, wenn die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann. Es genügt also nic... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §65
Rechtssatz: Werbungskosten, die erst nach Beendigung eines Dienstverhältnisses anfallen, können auf der Lohnsteuerkarte für ein späteres Dienstverhältnis eingetragen werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Bestimmung des § 65 EStG 1972 hindert dies nicht. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0147 E 9. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Zu den Werbungskosten gehören zwar die Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch die der Berufsausbildung eines Arbeitnehmers. Während Ausbildungskosten Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Erlernung eines Berufes sind, stellen im Gegensatz da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1; Beachte Siehe jedoch:
89/14/0288 E 27. Februar 1990 RS 1;
Besprechung in:
AnwBl 1987/7, S 359;
AnwBl 1987/10, S 528;
Rechtssatz: Der Begriff der Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 EStG 1972 setzt ein "Abfließen" voraus, das sich wirtschaftlich tatsächlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt (h... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §20 Abs1 Z2EStG 1972 §7
Rechtssatz: Es obliegt demjenigen, der bei Wirtschaftsgütern, die bezogen auf seinen Beruf typischerweise auch der privaten Lebensführung (der Freizeitgestaltung) dienen, entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung eine ausschließliche berufliche Nutzung behauptet, diese auch nachzuweisen. ... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z3EStG 1972 §20 Abs1 Z2
Rechtssatz: Beiträge zu Vereinigungen, die der beruflichen Fortbildung des Steuerpflichtigen dienen, sind nicht nach § 16 Abs 1 Z 3 EStG 1972 zu beurteilen, sondern fallen unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs 1 erster Satz EStG 1972. Werbungskosten sind sie auch dann, wenn bei Nichtentrichtung kei... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §20 Abs1 Z2EStG 1972 §4 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0154 E 3. Mai 1983 VwSlg 5783 F/1983; RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH ist der Auffassung, daß auch bei der Reise eines Professors für Geographie an der Pädagogischen Akademie des Bundes, die dermaßen gestaltet ist, daß sie nicht einwandfrei die zumindest weitaus über... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §20 Abs1 Z2EStG 1972 §7
Rechtssatz: Nicht nur beruflichen, sondern typischerweise auch privaten Zwecken dienende Anschaffungen wie Wanderkarten sowie Schriftwerke, die wie Reiseführer ein allgemeines Bildungsbedürfnis befriedigen, sind auch bei Geographieprofessoren den nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung zuzuord... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Eignung einer Tageszeitung, fallweise beruflich bedeutsame Informationen zu bieten, ändert nichts daran, daß eine solche Zeitung bei einem Finanzbeamten unabhängig von der Dauer des Abonnements ein Wirtschaftsgut darstellt, das seiner Natur nach dem privaten Lebensberei... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §16 Abs1 Z9EStG 1972 §20 Abs1 Z2EStG 1972 §4 Abs4
Rechtssatz: Auch verhältnismäßig geringe "Erholungspausen" machen ein Programm von allgemeinen Interessen noch nicht zu einem berufsspezifischen Reiseprogramm. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140174.X05 Im... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Unzumutbarkeit, den Familienwohnsitz zu verlegen, kann sich nicht aus Umständen ergeben, die lediglich in der Privatsphäre des Steuerpflichtigen liegen. Es ist also die Verlegung des Familienwohnsitzes im hier maßgeblichen Sinn nicht schon desha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Eine langjährige Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Arbeitsplatz läßt vermuten, daß der Wohnsitz aus privaten (familiären) Gründen beibehalten wurde. Diese Vermutung ist aber nicht unwiderlegbar (Hinweis E 25.11.1986, 8... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen für Familienheimfahrten können Werbungskosten darstellen (Hinweis E 22.1.1985, 84/14/0074 und 22.1.1986, 84/13/0159). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140165.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Mußte der Steuerpflichtige, ein Monteur mit einer jederzeitigen Abberufung von seiner Arbeitsstelle rechnen, dann wäre es für ihn unzumutbar gewesen, den Familienwohnsitz an den Ort der Arbeitsstelle zu verlegen. European Cas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Es reicht nicht schon die abstrakte Möglichkeit, von der Arbeitsstelle abberufen zu werden, hin, um die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Arbeitsplatz zu rechtfertigen. Es muß sich vielmehr um eine konkret, ernsthaft u... mehr lesen...