Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0213 E 21. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ist eimal ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung die Abgabenvorschrift Abgabenrechtsfolgen schuldrechtlicher Art verbindet, verwirklicht, dann entsteht die Abgabenschuld (auf der Seite... mehr lesen...