Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Zuordnung einer Reise zum privaten oder beruflichen Bereich kann nur nach dem tatsächlichen und nicht nach einem möglichen anderen (Eventualreiseprogramm) Reiseprogramm erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140031.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, warum im Beschwerdefall eine gegenüber dem E vom 1.3.1983, 82/14/0199, differenzierte Betrachtung eines KFZ als Arbeitsmittel geboten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984140037.X06 Im RIS seit 21.10.1986 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Um Aufwendungen der Werbungskosten berücksichtigen zu können, müssen diese in einem entsprechenden unmittelbaren Zusammenhang mit den jeweils erzielten Einnahmen stehen. Sie müssen aber weder unvermeidbar noch - bei Arbeitnehmern - im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers gelegen sein. European Case... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0114 E 16. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Aufwendungen eines Mitgliedes des Betriebsrates für einen diese Funktion betreffenden Lehrgang sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit des Betreffenden. European... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufwendungen eines Mitgliedes des Betriebsrates für einen diese Funktion betreffenden Lehrgang sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit des Betreffenden. Im RIS seit 16.09.1986 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0213 E 21. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ist eimal ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung die Abgabenvorschrift Abgabenrechtsfolgen schuldrechtlicher Art verbindet, verwirklicht, dann entsteht die Abgabenschuld (auf der Seite... mehr lesen...