Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die sich seinerzeit gegenüber ihren Arbeitnehmern zur Leistung von Jubiläumsgeldern und Geburtstagsprämien verpflichtet hatte, bildete beginnend mit dem Jahresabschluß zum 28. Februar 1985 Rückstellungen für Jubiläumsgelder und Geburtstagsprämien. Das Finanzamt anerkannte diese Rückstellungen mit der Begründung: nicht, es handle sich um nicht passivierungspflichtige Eventualverbindlichkeiten. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung mit der
Begründung: , sie ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in SWK 1996/20,21, A 371-374
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis auf E 25.1.1994, 90/14/0073; analoge Anwendbarkeit dieses Erkenntnisses auf Geburtstagsprämien; außerdem betreffend das "Nachholverbot" Hinweis auf Rechtsmittelentscheidung der FLD Stmk vom 6.12.1990, GA 3, B 250-3/90, ÖStZ 192, 64) ... mehr lesen...
1. Mit Bescheiden vom 10. April 1992 und 14. April 1992 wurden gegenüber der Beschwerdeführerin zum 1. Jänner 1989 und 1. Jänner 1990 der Einheitswert des Betriebsvermögens festgestellt sowie Vermögensteuer und Erbschaftsteueräquivalent vorgeschrieben. Bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens veranschlagte das Finanzamt Wertpapiere, die zur Deckung von Abfertigungsvorsorgen angeschafft worden waren, unter den Besitzposten; es verweigerte den Abzug von Baukostenzus... mehr lesen...
Zum Stichtag (1. Jänner 1988) betrieb die Stadt Salzburg unter der Bezeichnung "Salzburger Stadtwerke" ein Energieversorgungsunternehmen. Mit Sacheinlage- und Nachgründungsvertrag vom 10. Juli 1989 wurde das Unternehmen nach den Vorschriften des Strukturverbesserungsgesetzes in die Salzburger Stadtwerke Aktiengesellschaft (die Beschwerdeführerin) eingebracht. Im Zuge einer Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, die zum Betriebsvermögen gehörenden Wertpapiere zählten zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §57 Abs1;BewG 1955 §62 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §14;EStG 1988 §14; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0152 93/15/0213 93/15/0153 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0151 2 Stammrechtssatz Die zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschaff... mehr lesen...
Rechtssatz: Die zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschafften Wertpapiere sind bei der Bewertung unter den Besitzposten zu veranschlagen; aus einer Regelung, wonach bestimmt qualifizierte Schulden nicht abzugsfähig sind, ergibt sich nicht, daß zum Betriebsvermögen gehörende Aktiva nicht zu berücksichtigen sind (Hinweis: E 22.3.1993, 93/13/0034). Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §57;BewG 1955 §62;BewG 1955 §63;EStG 1972 §14;
Rechtssatz: Gehören Wertpapiere zum Betriebsvermögen iSd § 57 BewG, so können sie nur auf Grund einer besonderen gesetzlichen Anordnung bei dessen Bewertung nicht veranschlagt werden. Eine solche Anordnung besteht jedoch nicht; insbesondere zählt die Wertpapierdeckung der Abfertigungsrückl... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine AG. Punkt 10.4 der zwischen ihr und dem Angestelltenbetriebsrat geschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung vom 13. Februar 1984 lautet: "Angestellte, die eine bestimmte Dienstzeit bei der Gesellschaft nachweisen können, erhalten ein Jubiläums-Geld; dieses beträgt bei einer Dienstzeit von 15 vollen Jahren einen Monats-Grundgehalt, von 25 vollen Jahren zwei Monats-Grundgehalte, von 35 vollen Jahren drei Monats-Grundgehalte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: § 14 EStG 1972 stellt eine Ausnahme von den allgemeinen Grundsätzen der Rückstellungsbildung dar (Hinweis Pokorny, Grenzen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, SWK 1987 A I 189). Jubiläumsgelder (Treueprämien) sind den in § 14 EStG 1972 genannten Dienstnehmerbezügen ähnlich (Hinweis Nowotny in Straube, HGB, § 198 Textziffer 134... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
1.1. Die beschwerdeführende KG ist Nachfolgerin der C-GmbH, die eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft war. Die C-GmbH war mit Gesellschaftsvertrag vom 11. Juni 1970 gegründet worden. Am Stammkapital in Höhe von S 100.000,-- waren der Wirtschaftstreuhänder A mit S 51.000,-- und seine Ehegattin Brigitte A mit S 24.000,-- sowie der Wirtschaftstreuhänder B mit S 25.000,-- beteiligt; eingezahlt wurde je ein Viertel der genannten Beträge. Die Abtretung von Gesellschaftsa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §14;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Werden Abfertigungen nicht aus betrieblichen Gründen bezahlt, so ist der gesamte diesbezügliche Aufwand gewinnerhöhend als verdeckte Gewinnauschüttung zuzurechnen und nicht nur der Differenzbetrag zwischen bezahlten Abfertigungen und den hiefür in den Vorjahren gebi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bildete in den Streitjahren Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube durch Anwendung bestimmter Faktoren (1987 und 1988: jeweils 1,6, 1989: 1,8) vom offenen Bruttourlaubsentgelt. Auf Grund der Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung änderte das Finanzamt die Höhe dieser Rückstellungen und bemaß sie dem Bericht des Prüfers gemäß mit dem offenen Bruttourlaubsentgelt plus anteilige Sonderzahlungen plus 27 Prozent direkte Lohnnebenkosten, woraus sich ein Fa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;EStG 1988 §14;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z3;
Rechtssatz: Keine Rückstellung für unverbrauchten Urlaub auf der Basis eines produktiven Leistungslohnes und im Folgejahr anwachsender Urlaubsansprüche und Abfertigungsansprüche. Ein Zusammenhang zwischen unverbrauchtem Urlaub und Aufwand für... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Kaufvertrages vom 17. Oktober 1985 hatte der Beschwerdeführer das Eigentum an einem in Tirol gelegenen bestimmten Grundstück erworben, und zwar laut Punkt V. dieses - rechtzeitig mit Abgabenerklärung vom 18. Oktober 1985 dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) gemäß § 18 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) angezeigten - Kaufvertrages in der Absicht, darauf... mehr lesen...
Abgesehen von dem für das vorliegende verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht wesentlichen, trennbaren Teil der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Tirol (in der Folge: belangte Behörde) damit die Berufung des Beschwerdeführers gegen die ihm gegenüber mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) vom 9. Mai 1989 erfolgte Grunderwerbsteuerfestsetzung als unbegründet ab.... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0115) noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0038). Im RIS seit 26.03.1992 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §12;GrEStG 1955 §14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/26 90/16/0201 2 Stammrechtssatz Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0115) noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0038).... mehr lesen...
Unternehmensgegenstand der beschwerdeführenden GmbH ist das Erstellen von Computerprogrammen bzw. die Verarbeitung von Daten. Gesellschafter waren ab 8. September 1976 die Ö-GmbH & Co KG (90 %) und E. (10 %). Letzterer war auch bis 30. Juni 1980 Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Für die Jahre 1976 bis 1979 fand bei der Beschwerdeführerin eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem folgende Feststellungen getroffen wurden: 1. Aufwendungen für die Bewirtung von G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 50;
Rechtssatz: Der in § 14 EStG getroffenen Regelung betreffend die steuerliche Vorsorge für gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche ist zu entnehmen, daß für andere (freiwillige) Abfertigungsansprüche keine steuerwirksame Vorsorge, etwa im Weg von Rückstellungen, getroffen w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 50;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung ist, daß ein wirtschaftlich die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art ernstlich droht, also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, oder daß der Aufwand schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt ist (H... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §299 Abs2;BAO §299;EStG 1972 §14;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;UStG 1972 §10 Abs1;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (vgl Stoll, BAO, Wien 1980, S 714) ist ein aufsicht... mehr lesen...