Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1991/11/26 91/14/0169 1 Stammrechtssatz Es bestehen keine Bedenken gegen § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes. Dieser Vorschrift ist ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitjahr aus der Vermietung (eines Teiles) ihres Wohn- und Geschäftshauses Einkünfte im Sinne des § 28 EStG 1988, deren Höhe im Beschwerdefall insoweit strittig ist, als die Beschwerdeführerin den im angefochtenen Bescheid auf die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung (AfA) angewendeten AfA-Satz von 1,5 % nicht für ausreichend erachtet. Unbestritten ist, daß das in den Jahren 1957 bis 1958 errichtete Mietobjekt an der starken Verkehr aufw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1991/11/26 91/14/0169 1 Stammrechtssatz Es bestehen keine Bedenken gegen § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes. Dieser Vorschrift ist ... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin - einer ein Architekturbüro betreibenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts - waren im Streitjahr Dipl. Ing. E. und Mag. B. je zur Hälfte als Gesellschafter beteiligt. Dipl. Ing. E. war schon seit Gründung der Gesellschaft am 1. November 1981 mit 25 % und seit 1. April 1983 mit weiteren 25 % an der Beschwerdeführerin beteiligt. Mag. B. trat erst im Jahre 1985 bei der Beschwerdeführerin als Gesellschafter ein. Während die Beschwerdeführerin zuvor ihren Gewinn ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988 erfaßt nur Fälle, in denen der Wechsel der Gewinnermittlungsart ab dem 1.1.1989 eingetreten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150110.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin - einer ein Architekturbüro betreibenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts - waren im Streitjahr Dipl. Ing. E. und Mag. B. je zur Hälfte als Gesellschafter beteiligt. Dipl. Ing. E. war schon seit Gründung der Gesellschaft am 1. November 1981 mit 25 % und seit 1. April 1983 mit weiteren 25 % an der Beschwerdeführerin beteiligt. Mag. B. trat erst im Jahre 1985 bei der Beschwerdeführerin als Gesellschafter ein. Während die Beschwerdeführerin zuvor ihren Gewinn ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988 erfaßt nur Fälle, in denen der Wechsel der Gewinnermittlungsart ab dem 1.1.1989 eingetreten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150110.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat im Instanzenzug im Zusammenhang mit der Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO für 1989 die Absetzung für Abnutzung des der Vermietung dienenden Gebäudes nicht erklärungsgemäß mit 2 %, sondern mangels Nachweises einer kürzeren Nutzungsdauer gemäß der Regel des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 mit 1,5 % der Bemessungsgrundlage angenommen. Die Beschwerdeführer haben im Verwaltungsverfahren die Aufforderung, den Nachweis einer kürzeren Nutzungs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes. Dieser Vorschrift ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdaue... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat im Instanzenzug im Zusammenhang mit der Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO für 1989 die Absetzung für Abnutzung des der Vermietung dienenden Gebäudes nicht erklärungsgemäß mit 2 %, sondern mangels Nachweises einer kürzeren Nutzungsdauer gemäß der Regel des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 mit 1,5 % der Bemessungsgrundlage angenommen. Die Beschwerdeführer haben im Verwaltungsverfahren die Aufforderung, den Nachweis einer kürzeren Nutzungs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes. Dieser Vorschrift ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdaue... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...