Entscheidungsgründe: I. 1. Gemäß §45 Abs1 EStG 1988 hat der Steuerpflichtige auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten. §121 EStG 1988 enthält Sonderregelungen für die Vorauszahlungen bestimmter Kalenderjahre. römisch eins. 1. Gemäß §45 Abs1 EStG 1988 hat der Steuerpflichtige auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten. §121 EStG 1988 enthält Sonderregelungen für die Vorauszahlungen bestimmter Kalenderjahre. §121 Abs5 EStG 1988 in der Fassung BG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Gemäß §45 Abs1 EStG 1988 hat der Steuerpflichtige auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten. Bei der Berechnung der Vorauszahlungen wird grundsätzlich von der Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr abzüglich der durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge ausgegangen. Dieser Betrag wird, wenn die Vorauszahlung erstmals für das dem Veranlagungszeitraum folgende Kalenderjahr wirkt, um 4 vH, wenn sie erstmals für ein sp... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz BAO §184 EStG 1988 §45 EStG 1988 §121 Abs5 idF BGBl I 142/2000 EStG 1988 §121 Abs5 idF BGBl I 59/2001 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B... mehr lesen...