1 Die mitbeteiligte Partei war als Profiskirennläuferin tätig. Sie stellte am 30. März 2011 beim Bundesministerium für Finanzen im Hinblick auf eine geplante Wohnsitzbegründung in Österreich einen Antrag auf Anwendung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG 1988. Die mitbeteiligte Partei war als Profiskirennläuferin tätig. Sie stellte am 30. März 2011 beim Bundesministerium für Finanzen im Hinblick auf eine geplante Wohnsitzbegründung in Österreich einen Antrag auf Anwendung de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: Einkommensermittlung Sportler 2000 §1Einkommensermittlung Sportler 2000 §2 EStG 1988 §103 Abs3 idF 2004/I/180 EStG 1988 § 103 heute EStG 1988 § 103 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 EStG 1988 § 103 gültig von 31... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: Einkommensermittlung Sportler 2000 §1 EStG 1988 §103 Abs3 idF 2004/I/180 EStG 1988 § 103 heute EStG 1988 § 103 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 EStG 1988 § 103 gültig von 31.12.2016 bis 31.12.2020 zu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §5; EStG 1988 §103 Abs3; ZBV 2016 §1 Abs2; ABGB Art. 4 § 5 heute ABGB Art. 4 § 5 gültig ab 01.01.2005 EStG 1988 § 103 heute ... mehr lesen...
Zum Sachverhalt wird auf das Vorerkenntnis vom 29. September 1993, Zl. 93/13/0163, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juni 1993, GZ H 3127/1/2-IV/4/93, mit dem das Ansuchen des Beschwerdeführers um Gewährung einer Zuzugsbegünstigung im Sinne des § 103 EStG 1988 sowie des § 10 VermStG 1954 allein hinsichtlich Einkommensteuer abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Nach dem Erkenntnis hatte sich die belangt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §103 Abs3;EStG 1988 §103 idF 1992/448;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 103 EStG 1988 idF 1992/448 ist der Umstand, ob mit dem Herkunftsland des Steuerpflichtigen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, nicht von Bedeutung; nach § 103 Abs 3 EStG 1988 alte Fassung konnte eine Zuzugsbegünstigung auch bei Aufrechte... mehr lesen...