Norm: ABGB §16ABGB §879 BIIoABGB §879 CIIsABGB §1295 Abs2 IIIB-VG Art7GSpG §25 Abs2
Rechtssatz: Infolge der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte darf ungeachtet der Vorschrift des § 25 Abs 2 GSpG der Ausschluß eines Spielers nicht willkürlich erfolgen. Willkür liegt nicht nur dann vor, wenn der Ausschluß aus vom Verfassungsgesetzgeber mißbilligten subjektiven Gründen (etwa wegen der Hautfarbe oder der Nationalität) erfolgt, sondern auch dan... mehr lesen...