Entscheidungen zu § 1 GSpG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

7 Dokumente

Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 1995/9/6 7Ob579/95

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Entscheidung | OGH | 06.09.1995

TE OGH 1994/5/25 7Ob511/94

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Entscheidung | OGH | 25.05.1994

RS OGH 1994/5/25 7Ob511/94

Norm: ABGB §879 CIGSpG 1989 §1GSpG 1989 §3
Rechtssatz: Die Rechtsfolgen aus der Teilnahme an einem gemäß §§ 1, 3 GSpG verbotenen Glücksspiel sind unabhängig davon, ob derjenige, der die Spielmöglichkeit eröffnet, dem die Möglichkeit in Anspruch nehmenden Spieler das Spiel gestattet oder nicht, ident. Entscheidungstexte 7 Ob 511/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 7 Ob 511/94 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.05.1994

TE OGH 1990/7/26 8Ob680/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger beteiligte sich im August 1986 in Salzburg an dem auf die gewürfelte Augenzahl abstellenden Würfelspiel "Seventy-Leven", verlor dabei zunächst sein mitgeführtes Bargeld und anschließend dreimal je 100.000 S, die ihm der Erstbeklagte zum Weiterspielen geliehen hatte. In den nächsten Tagen führte er mit dem Erstbeklagten Gespräche über die Rückzahlung dieses Darlehens und vereinbarte mit ihm die Begebung eines Wechsels, weil er über kein Bargeld verfü... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.07.1990

TE OGH 1986/6/26 7Ob574/86

Begründung: Gegen den vom Erstgericht antragsgemäß erlassenen Wechselzahlungsauftrag über S 20.000,-- s.A. wendete die beklagte Partei ein, daß ihrem Geschäftsführer nach dem Verlust seines Bargeldes beim Bakkarat in einem Marktcafe in Ottakring von einem Mitspieler Geld zum Weiterspielen angeboten worden sei. Nach dem Verlust dieses Betrages habe der Geschäftsführer der beklagten Partei einen Wechsel über S 20.000,-- unterschrieben, um das Lokal verlassen zu können. Das Erstgeric... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.1986

TE OGH 1981/11/4 3Ob571/81

Am 13. September 1979 spielten die Streitteile und ein weiterer Spieler im Gasthaus S in Klagenfurt das Kartenspiel "Färbeln", ein Glückspiel, bei dem Gewinn und Verlust weitgehend vom Zufall abhängen. Nachdem der Beklagte seinen Bargeldvorrat von 4000 S verloren hatte, folgte ihm der Kläger Geldbeträge von 5000 S und 10 000 S gegen Erhalt zweier Schecks in gleicher Höhe aus. Der Beklagte verspielte auch diese Beträge bis auf den Rest von 100 S oder 150 S, mit dem er seine Zeche bezah... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.11.1981

RS OGH 1981/11/4 3Ob571/81, 7Ob574/86, 8Ob680/89, 7Ob579/95, 6Ob118/12i, 7Ob225/16p, 6Ob207/21s, 6Ob

Norm: ABGB §1174 Abs2GSpG 1965 §1StGB §168
Rechtssatz: Zivilrechtlich verbotene Spiele im Sinne des § 1174 Abs 2 ABGB sind jene Spiele, die den in § 168 StGB und § 1 Abs 1 GSpG angeführten Charakter haben. Die Strafbestimmung des § 168 StGB erstreckt sich einerseits auf Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen, und andererseits auf Spiele, die ausdrücklich verboten sind. Glücksspiele nach § 1 Abs 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1981

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