Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer gab am 10. November 1997 - auf Grund eines Testaments - die bedingte Erbserklärung zum Nachlaß seines Vaters ab. Im Nachlaß befanden sich ua. land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem Einheitswert von S 571.253,-- und weitere Grundstücke mit einem Einheitswert von S 9,741.367,--, zusammen also Grundvermögen mit einem Einheitswert von S 10,312.620,--. Mit Beschluß vom 11. November 1997 nahm das zuständige Bezir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer gab am 10. November 1997 - auf Grund eines Testaments - die bedingte Erbserklärung zum Nachlaß seines Vaters ab. Im Nachlaß befanden sich ua. land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem Einheitswert von S 571.253,-- und weitere Grundstücke mit einem Einheitswert von S 9,741.367,--, zusammen also Grundvermögen mit einem Einheitswert von S 10,312.620,--. Mit Beschluß vom 11. November 1997 nahm das zuständige Bezir... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktErbStG 1955 §8 Abs4, Abs5GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Vorschreibung einerMindeststeuer für den todeswegigen Erwerb von Grundstücken an denerbserklärten Erben im Fall eines Nachlaßkonkurses; keine Bedenkengegen das im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vorgeseheneGrunderwerbsteueräquivalent au... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktErbStG 1955 §8 Abs4, Abs5GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Vorschreibung einerMindeststeuer für den todeswegigen Erwerb von Grundstücken an denerbserklärten Erben im Fall eines Nachlaßkonkurses; keine Bedenkengegen das im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vorgeseheneGrunderwerbsteueräquivalent au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Durch ein Nachvermächtnis auf den Überrest hat die Beschwerdeführerin zusammen mit ihrer Schwester einen mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteil in Salzburg erworben. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Feilbietung schlossen die beiden ein Teilungsübereinkommen, wonach die Beschwerdeführerin das Alleineigentum der Liegenschaft erwirbt und ihrer Schwester bei Verkauf der Eigentumswohnung den halben Kaufpreis, jedenf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Durch ein Nachvermächtnis auf den Überrest hat die Beschwerdeführerin zusammen mit ihrer Schwester einen mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteil in Salzburg erworben. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Feilbietung schlossen die beiden ein Teilungsübereinkommen, wonach die Beschwerdeführerin das Alleineigentum der Liegenschaft erwirbt und ihrer Schwester bei Verkauf der Eigentumswohnung den halben Kaufpreis, jedenf... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktGrEStG 1987 §3 Abs1 Z3WohnungseigentumsG 1975 §8 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Vorschreibung von
Grunderwerbsteuer anläßlich eines Teilungsübereinkommens zweier
Vermächtnisnehmerinnen einer Eigentumswohnung; analoge Anwendung der
Befreiungsbestimmung des GrEStG 1987 für den Erwerb eines zum Nachlaß
gehörigen Grundstücks durch Miterben zu... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktGrEStG 1987 §3 Abs1 Z3WohnungseigentumsG 1975 §8 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Vorschreibung von
Grunderwerbsteuer anläßlich eines Teilungsübereinkommens zweier
Vermächtnisnehmerinnen einer Eigentumswohnung; analoge Anwendung der
Befreiungsbestimmung des GrEStG 1987 für den Erwerb eines zum Nachlaß
gehörigen Grundstücks durch Miterben zu... mehr lesen...