Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch die Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, wohnhaft in xxx, xx Gasse xxx, vertreten durch xxx, Rechtsanwalt in xxx, xxxstraße xxx, gegen das Straferkenntnis der xxx vom 27.07.2016, Zahl: xxx, wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Glücksspielgesetz – K-GSPG, nach am 07.08.2017 und 01.09.2017 durchgeführten öffentlich mündlichen Verhandlungen gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, folgendermaßen zu Recht erkannt: I... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx, vertreten durch xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 27.4.2015, Zahl: FE8-STR-5865/2014, wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Glücksspielgesetz – GSpG, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG wird der Beschwerde römisch eins. Gemäß Paragraph 50, Ve... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom xxx, Zahl: xxx, wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Glücksspielgesetz – GSpG, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG wird der Beschwerde römisch eins. Gemäß Paragraph 50, Verwaltungsgerichtsverfahrensg... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land vom 18.3.2015, Zahl: VL9-STR-111/2015, wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Glücksspielgesetz – GSpG, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG wird der Beschwerde römisch eins. Gemäß Paragraph 50, Verwal... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch die Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land vom 11.03.2014, Zahl: VL9-STR-20541/2013, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 50 Abs. 1 lit. c Z 2 Kärntner Bauordnung (K-BO), nach am 25.02.2015 durchgeführter öffentlich mündlicher Beschwerdeverhandlung gemäß § 31 VwGVG – Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz den Das Landesverwaltungsgericht Kärnten... mehr lesen...