TE Lvwg Erkenntnis 2024/2/29 KLVwG-2579/5/2023

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 29.02.2024
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten