Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs2;VStG §64 Abs5;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Stirbt der Beschwerdeführer während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend eine Verwaltungsstrafsache und wurden die verhängte Geldstrafe und der Verfahrenskostenbeitrag noch nicht bezahlt, so ist das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos geworde... mehr lesen...