Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.05.2022 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG
Rechtssatz: Im vorliegenden Beschwerdefall war die Bezeichnung des Tatortes unklar, weil nicht erkennbar ist, wo genau der Beschwerdeführer die ihm vorgeworfenen Verwaltungsübertretungen begangen haben soll. Aus der von der Behörde verwendeten Formulierung „Salzachtalstraße Hallein, B 159, Hö... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Dr. Martin Warter über die Beschwerde des Herrn DI (FH) A. B., geb. XY, E., gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 14.7.2015, Zahl VStV/914300664051/2014, zu Recht e r k a n n t: I. römisch eins. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. römisch zwei. Gem... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Dr. Christine Scharfetter über die Beschwerde von Herrn I. J., geb xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 13.5.2015, Zahl xxxxx, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß §§ 38, 50 VwGVG wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Schuldspruch – und Strafausspruch – im angefochtenen Straferkenntnis zu lauten hat: "Sie haben sich als Fre... mehr lesen...