Der bekämpfte Bescheid enthält nachfolgenden Spruch: „Ihr Antrag vom 26.6.2009 auf Unterbrechung der vom Magistrat der Stadt Wien zu den Aktenzahlen MA67PA565014/8/1 oder MA67PA56979/8/4 verhängten Ersatzfreiheitsstrafen sowie auf Aufschub der zu den Aktenzahlen MA67PA573304/8/7, MA67PA590841/8/2, MA67PA589684/8/9, MA67PA594425/8/0, MA67PA594574/8/0, MA67PA606189/8/0, MA67PA657744/8/6, MA67PA682683/8/5, MA67PA519348/9/9, MA67RV109825/8/9, MA67RV57059/8/8, MA67RV75686/8/0 und MA67RV10... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten ein Übertretung des Salzburger Baupolizeigesetzes (Sbg. BauPolG) zur Last gelegt. Der
Spruch: lautet: "Herr Dr. Franz M., geb. … hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der Immobilien Bauträger GmbH, welche unbeschränkt haftende Gesellschaft der S. B. Ges.m.b.H. & Co OG ist, für diese Gesellschaft als Bauherr ... mehr lesen...
Nach Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von insgesamt 26 Tagen vom 11.02.2008 durch die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg, stellte der nunmehrige Berufungswerber am 15.02.2008 die Anträge, von der Vollziehung der Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund der mangelnden Haftfähigkeit des Beschuldigten abzusehen, allenfalls nach Einholung eines ergänzenden medizinischen Gutachtens, bzw. den Strafantritt auf vorläufig unbestimmte Zeit aufzuschieben. Begründend wurde ausgeführt... mehr lesen...
Rechtssatz: Sofern die Voraussetzungen des § 54 VStG vorliegen, ist die Abweisung eines Haftaufschubes gemäß § 54a rechtswidrig. Im Gegensatz zur gerichtlichen Strafhaft, bei der lediglich die Haftfähigkeit Voraussetzung für den Haftvollzug ist, dürfen Verwaltungsfreiheitsstrafen an Menschen, die schwer krank sind, nicht vollstreckt werden, solange dieser Zustand andauert. Schlagworte Haftaufschub, gerichtliche Strafhaft, Haftfähigkeit, Haftvollzug, Verwaltungsfreiheitsstrafen, Krankh... mehr lesen...
Der bekämpfte Bescheid enthält nachfolgenden Spruch: „Ihr Antrag vom 26.4.2007 auf Aufschub des Strafvollzuges der vom Magistrat der Stadt Wien zur Zahl MBA 1/8 – S 998/06 verhängten Ersatzfreiheitsstrafe wird mangels Vorliegens eines wichtigen Grundes gemäß § 54 a Abs 1 VStG 1991 abgewiesen.“ „Ihr Antrag vom 26.4.2007 auf Aufschub des Strafvollzuges der vom Magistrat der Stadt Wien zur Zahl MBA 1/8 – S 998/06 verhängten Ersatzfreiheitsstrafe wird mangels Vorliegens eines wichtigen G... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund einschlägiger Vorstrafen erwiesene schädliche Neigung des Beschuldigten rechtfertigt Verhängung der Höchststrafe angesichts der Gefährdung solcher Interessen, deren Schutz die Strafdrohung des § 64 Abs.1 KFG dient. Kein "Wohlverhalten" und damit kein Milderungsgrund, wenn der Beschuldigte im nachhinein - und bloß pro futuro - die vom Gesetz geforderte Berechtigung beantragt hat. Rücksichtnahmepflicht der Behörde auf Arbeitsplatzsituation des Beschuldigten beim Strafvol... mehr lesen...