Entscheidungen zu § 54a VStG

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TE UVS Burgenland 2008/07/17 107/14/08003

Nach Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von insgesamt 26 Tagen vom 11.02.2008 durch die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg, stellte der nunmehrige Berufungswerber am 15.02.2008 die Anträge, von der Vollziehung der Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund der mangelnden Haftfähigkeit des Beschuldigten abzusehen, allenfalls nach Einholung eines ergänzenden medizinischen Gutachtens, bzw. den Strafantritt auf vorläufig unbestimmte Zeit aufzuschieben. Begründend wurde ausgeführt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 17.07.2008

RS UVS Burgenland 2008/07/17 107/14/08003

Rechtssatz: Sofern die Voraussetzungen des § 54 VStG vorliegen, ist die Abweisung eines Haftaufschubes gemäß § 54a rechtswidrig. Im Gegensatz zur gerichtlichen Strafhaft, bei der lediglich die Haftfähigkeit Voraussetzung für den Haftvollzug ist, dürfen Verwaltungsfreiheitsstrafen an Menschen, die schwer krank sind, nicht vollstreckt werden, solange dieser Zustand andauert. Schlagworte Haftaufschub, gerichtliche Strafhaft, Haftfähigkeit, Haftvollzug, Verwaltungsfreiheitsstrafen, Krankh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 17.07.2008

RS UVS Oberösterreich 1991/08/22 VwSen-100081/3/Gf/Rl

Rechtssatz: Aufgrund einschlägiger Vorstrafen erwiesene schädliche Neigung des Beschuldigten rechtfertigt Verhängung der Höchststrafe angesichts der Gefährdung solcher Interessen, deren Schutz die Strafdrohung des § 64 Abs.1 KFG dient. Kein "Wohlverhalten" und damit kein Milderungsgrund, wenn der Beschuldigte im nachhinein - und bloß pro futuro - die vom Gesetz geforderte Berechtigung beantragt hat. Rücksichtnahmepflicht der Behörde auf Arbeitsplatzsituation des Beschuldigten beim Strafvol... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.08.1991

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