Entscheidungen zu § 51g Abs. 3 VStG

Verwaltungsgerichtshof

242 Dokumente

Entscheidungen 241-242 von 242

RS Vwgh 1992/5/20 91/03/0325

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VStG §51g Abs3 Z1;
Rechtssatz: Die Tatsache allein, daß sich ein Gendarmeriebeamter zu Ausbildungszwecken in Mödling aufhält, führt ohne Hinzutreten zusätzlicher gravierender Umstände nicht dazu, daß sein persönliches Erscheinen zu einer Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg nicht verlangt werden kann. Schlagworte Partei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 91/03/0325

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VStG §51g Abs3 Z1;
Rechtssatz: Die Tatsache allein, daß sich ein Gendarmeriebeamter zu Ausbildungszwecken in Mödling aufhält, führt ohne Hinzutreten zusätzlicher gravierender Umstände nicht dazu, daß sein persönliches Erscheinen zu einer Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg nicht verlangt werden kann. Schlagworte Partei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

Entscheidungen 241-242 von 242

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten