Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e Abs4;VStG §51f Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0311 3 Stammrechtssatz Wenn der Besch es trotz ordnungsgemäßer Ladung unterlassen hat, persönlich zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen, wobei er dabei auch zu den Aussagen der dort einvernommenen Zeugen hätte Stellung nehmen können, so hat er dies selbst zu verantworten. ... mehr lesen...
Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte das Landesarbeitsamt Wien mit Schreiben vom 1. Februar 1993 die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (= AuslBG) betreffend die F-GesmbH auf Grund einer Kontrolle, bei der neun ausländische Arbeitskräfte ohne entsprechende Genehmigung arbeitend angetroffen worden sind. Mit Schreiben vom 19. Februar 1993, der Beschwerdeführerin zu eigenen Handen am 2. März 1993 zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e Abs4;VStG §51f Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0311 3 Stammrechtssatz Wenn der Besch es trotz ordnungsgemäßer Ladung unterlassen hat, persönlich zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen, wobei er dabei auch zu den Aussagen der dort einvernommenen Zeugen hätte Stellung nehmen können, so hat er dies selbst zu verantworten. ... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. März 1991 wurde der Beschwerdeführer vom Magistrat der Stadt Wien als Strafbehörde erster Instanz am 12. Juli 1991 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er am 25. März 1991 in Wien 8, X-Gasse 50, sechs namentlich genannte ausländische Staatsangehörige (zwei "Jugoslawen", einen Rumänen und drei "Tschechoslowaken") mit näher umschriebenen Tätigkeiten beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer weder eine Beschäftigungsbewi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51e Abs4;VStG §51f Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Besch es trotz ordnungsgemäßer Ladung unterlassen hat, persönlich zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen, wobei er dabei auch zu den Aussagen der dort einvernommenen Zeugen hätte Stellung nehmen können, so hat er dies selbst zu verantworten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 16. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Mai 1992 um 14.25 Uhr in Innsbruck auf der Egger-Lienz-Straße, gegenüber Nr. 128, in Fahrtrichtung Osten ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h überschritten und hiedurch die Rechtsvorschrift des § 52 Abs. 10 lit. a (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG §51e Abs4;VStG §51f; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/24 92/03/0264 1 Stammrechtssatz Der Besch hat nicht dargetan, daß er völlig unvorhergesehen in Anspruch genommen wurde und keine rechtzeitige Abhilfe schaffen konnte, oder daß er für die im Zeitpunkt der Vernehmung unbedingt erforderliche berufliche Tätigkeit keine Vertretung erreichen kon... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 12. März 1992 um 9.45 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der B 314 in Fahrtrichtung Fernpaß fahrend Übertretungen nach den §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1, 16 Abs. 1 lit. a, 16 Abs. 2 lit. a, 16 Abs. 1 lit. d und 9 Abs. 1 StVO begangen, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO Geldstrafen von insgesamt S 3.800,-- verhängt wurden. Gegen diese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG §51e Abs4;VStG §51f;
Rechtssatz: Der Besch hat nicht dargetan, daß er völlig unvorhergesehen in Anspruch genommen wurde und keine rechtzeitige Abhilfe schaffen konnte, oder daß er für die im Zeitpunkt der Vernehmung unbedingt erforderliche berufliche Tätigkeit keine Vertretung erreichen konnte und die Nichtverrichtung seiner Arbeit während der Zeit der vorg... mehr lesen...