Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 13.12.2012 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht erhobene Beschwerde mit Schriftsatz vom 02.01.2013 lang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 13.12.2012 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht erhobene Beschwerde mit Schriftsatz vom 02.01.2013 lang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 23.01.2010 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht erhobene Beschwerde mit Schriftsatz vom 13.02.2013 lang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 23.01.2010 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht erhobene Beschwerde mit Schriftsatz vom 13.02.2013 lang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 23.01.2010 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht erhobene Beschwerde mit Schriftsatz vom 13.02.2013 lang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 05.08.2010 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes sowie der Veröffentlichungs- und Meldeverordnung für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht er... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 11.08.2010 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes sowie der Veröffentlichungs- und Meldeverordnung für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht er... mehr lesen...
Begründung: I.) Zu den Spruchpunkten A) römisch eins.) Zu den Spruchpunkten A) I.1.) Die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bereich integrierte Aufsicht (im Folgenden: FMA), ergingen im gegenständlichen Verfahren an die damaligen Vorstandsmitglieder, Beschwerdeführer zu 2.) bis 5.), am 11.10.2012 mit GZ. FMA-EL100311.100/0001-LAW/2011, FMA-EL100311.100/0002-LAW/2011, FMA-EL100311.100/0003-LAW/2011 und FMA-EL100311.100/0002-LAW/2012. römisch eins.1.) Die Straferk... mehr lesen...
Begründung: I.) Zu den Spruchpunkten A) römisch eins.) Zu den Spruchpunkten A) I.1.) Die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bereich integrierte Aufsicht (im Folgenden: FMA), ergingen im gegenständlichen Verfahren an die damaligen Vorstandsmitglieder, Beschwerdeführer zu 2.) bis 5.), am 11.10.2012 mit GZ. FMA-EL100311.100/0001-LAW/2011, FMA-EL100311.100/0002-LAW/2011, FMA-EL100311.100/0003-LAW/2011 und FMA-EL100311.100/0002-LAW/2012. römisch eins.1.) Die Straferk... mehr lesen...
Begründung: I.) Zu den Spruchpunkten A) römisch eins.) Zu den Spruchpunkten A) I.1.) Die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bereich integrierte Aufsicht (im Folgenden: FMA), ergingen im gegenständlichen Verfahren an die damaligen Vorstandsmitglieder, Beschwerdeführer zu 2.) bis 5.), am 11.10.2012 mit GZ. FMA-EL100311.100/0001-LAW/2011, FMA-EL100311.100/0002-LAW/2011, FMA-EL100311.100/0003-LAW/2011 und FMA-EL100311.100/0002-LAW/2012. römisch eins.1.) Die Straferk... mehr lesen...
Begründung: I.) Zu den Spruchpunkten A) römisch eins.) Zu den Spruchpunkten A) I.1.) Die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bereich integrierte Aufsicht (im Folgenden: FMA), ergingen im gegenständlichen Verfahren an die damaligen Vorstandsmitglieder, Beschwerdeführer zu 2.) bis 5.), am 11.10.2012 mit GZ. FMA-EL100311.100/0001-LAW/2011, FMA-EL100311.100/0002-LAW/2011, FMA-EL100311.100/0003-LAW/2011 und FMA-EL100311.100/0002-LAW/2012. römisch eins.1.) Die Straferk... mehr lesen...
Begründung: I.) Zu den Spruchpunkten A) römisch eins.) Zu den Spruchpunkten A) I.1.) Die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bereich integrierte Aufsicht (im Folgenden: FMA), ergingen im gegenständlichen Verfahren an die damaligen Vorstandsmitglieder, Beschwerdeführer zu 2.) bis 5.), am 11.10.2012 mit GZ. FMA-EL100311.100/0001-LAW/2011, FMA-EL100311.100/0002-LAW/2011, FMA-EL100311.100/0003-LAW/2011 und FMA-EL100311.100/0002-LAW/2012. römisch eins.1.) Die Straferk... mehr lesen...