Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Beschwerde vom XXXX .2018 gaben S.Z., Inhaberin eines Kebab-Standes, und der Beschwerdeführer, ein Mitarbeiter, bei der BH XXXX zu Protokoll, dass sie von einem näher genannten Polizeiinspektor schikaniert würden. Zur Unterstützung der Beschwerde wurden zwei Videos vorgelegt, die Einsätze des Polizeiinspektors zeigen sollten. Es sei auch angegeben worden, dass um 2.500 € eine Kamera installiert worden sei, um zu beweisen, was jener Poli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000365-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000365-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000398-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000398-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000404-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000404-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000407-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000407-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 der Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 1.) 22.04.2013 bzw. 2.) 26.04.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten. Weiters wurde darin ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zu römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 25.03.2013 der Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, vom 24.04.2013, zugestellt am 29.04.2013, richtet sich gegen die Beschwerdeführerin als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, vom 24.04.20... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX (in Folge: die Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römisch 40 (in Folge: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX (in Folge: Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römisch 40 (in Folge: Gese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 21.03.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA), Bereich Integrierte Aufsicht,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 21.03.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA), Bereich Integrierte Aufsicht,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 21.03.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA), Bereich Integrierte Aufsicht,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 21.03.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.03.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA), Bereich Integrierte Aufsicht,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sie sind seit XXXX, ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt XXXX (in Folge: XXXX), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt römisch 40 (in Folge: römisch 40 ), als Beschuldigten und enthält folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 04.12.2013, KOA 13.500/13-433, entschied die KommAustria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX(im Folgenden Beschwerdeführer) als XXXX, und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Vereines zu verantworten habe, dass der XXXX, Bekanntgaben gemäß § 2 Abs. 4 und gemäß § 4 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 10.09.2013, BMVIT-636.540/0305-III/FBG/2013, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der Firma XXXX am XXXX nach außen berufene Person zu verantworten hat, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 20.02.2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der Firma XXXX XXXX nach außen berufene Person zu verantworten hat, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 102/2011, Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 20.02.2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der Firma XXXX XXXX nach außen berufene Person zu verantworten hat, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 102/2011, Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 10.09.2013, BMVIT-636.540/0305-III/FBG/2013, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der Firma XXXX am XXXX nach außen berufene Person zu verantworten hat, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 28.05.2013, BMVIT-636.540/0208-III/FBG/2013, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der Firma XXXX (im Folgenden Zweitbeschwerdeführerin) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 28.05.2013, BMVIT-636.540/0208-III/FBG/2013, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der Firma XXXX (im Folgenden Zweitbeschwerdeführerin) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 26.11.2012 lautet: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie haben in Ihrer Funktion als Bürgermeisterin der Marktgemeinde XXXX, polit. Bezirk XXXX (im Folgenden Marktgemeinde XXXX) gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen Berufene Folgendes zu verantworten: Sie haben ... mehr lesen...