Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;
Rechtssatz: Ist ein Straferkenntnis mit seiner Verkündung rechtlich existent geworden, so kann dahingestellt bleiben, ob die dem Besch über sein Verlangen zugestellten Schriftstücke eine dem mündlich verkündeten Bescheid entsprechende schriftliche Ausfertigung dieses Bescheides darstellen und ob alle wesentlichen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen ein mündlich verkündetes und daher rechtlich existierendes Straferkenntnis kann auch schon vor der Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung zulässigerweise Berufung erhoben werden. D.h.: Wenngleich die Berufungsfrist gegen ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangten Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 10. Februar 1987 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als verspätet zurück. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid war über den Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 1 FrPolG eine Geldstrafe von S 2.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §43 Abs1VStG §46 Abs1ZustG §13 Abs5ZustG §20 Abs1ZustG §20 Abs2ZustG §24ZustG §4
Rechtssatz: Wird im Anschluss an die Aufnahme einer Niederschrift das versandbereite Straferkenntnis gleich zustellt, dann ist der Ort der Amtshandlung Abgabestelle iSd § 4 ZustG. Verweigert dabei der Empfänger die Annahme, dann können auch § 13 Abs 5 und § 20 Zust... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §46 Abs1;ZustG §16;ZustG §21;
Rechtssatz: Eine Zustellung der Straferkenntnisse zu eigenen Handen schreibt das Gesetz nicht vor. (Hinweis auf E vom 14.2.1973, 1587/72, VwSlg 8357 A/1972, E v. 28.6.1979, 0745/79) Liegt jedoch für die Bewirkung einer Zustellung zu eigenen Handen ein besonders wichtiger Grund vor - der Beschuldigte hatte einer an ihn ergangenen Ladung nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;VStG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Frist nicht versäumt worden - mangels wirksamer Erlassung eines Straferkenntnisses (keine ordnungsgemäße Zustellung) - fehlt es gemäß § 71 Abs 1 AVG an einer wesentlichen Voraussetzung für die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...