Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 16. Mai 1984 wurde die Beschwerdeführerin - unter teilweiser Neufassung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. November 1983 - schuldig erkannt, sie sei am 12. November 1982 um 21.23 Uhr in Wien 16, Maroltingergasse - Steinbruchstraße, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;VStG §32 Abs2;VStG §41;
Rechtssatz: Eine bloße Akteneinsicht, wie auch das bloße Zurkenntnisbringen des Akteninhaltes (insb der Anzeige) stellt zwar für sich allein keine taugliche Verfolgungshandlung dar, jedoch bildet das Zurkenntnisbringen einer Anzeige, in der die Tat hinsichtlich aller, der späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente eindeutig ums... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 5. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 2. September 1988 um 8.15 Uhr in Wien 1, Operngasse 10, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in einem beschilderten Halteverbot gehalten; er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) begangen; nach § 99 Abs. 3 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;VStG §24;VStG §41;
Rechtssatz: Die ordentliche Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens setzt nur voraus, daß dem Beschuldigten die ihm zur Last gelegte Tat derart zur Kenntnis gebracht wird, daß er in der Lage ist, alle im Einzelfall in Frage kommenden Verteidigungsmittel anzuwenden; darüberhinaus hat die Verwaltungs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §46;B-VG Art90 Abs2;VStG §24;VStG §41;
Rechtssatz: In Verwaltungsstrafverfahren besteht kein Anklagegrundsatz dahin, daß der strafbare Sachverhalt dem Beschuldigten in formalisierter Weise vorgehalten werden muß (Hinweis E 26.5.1989, 89/18/0043). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen des § 37 Abs. 1 StVO und des § 9 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er am 26. August 1987 um 20.14 Uhr in Innsbruck den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Brunecker Straße, vor dem Posthof, in Richtung Norden gelenkt und 1) trotz eines durch hochgehobenen Arm deutlich sichtbaren Haltezeichens sein Fahrzeug nicht angehalten und 2) die dort... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42;VwRallg;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, wenn der Besch mehrfach, j... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §40;VStG §41;VStG §42;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). Der Besch hatte jedenfalls in seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen (Hinweis E 22.2.1989, 88/02/0204). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §37;AVG §45 Abs3;VStG §32 Abs2;VStG §41;VStG §42;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Nahm der Besch im erstinstanzlichen Strafverfahren Akteneinsicht und waren die ihm zur Last gelegten Taten sowohl in der Strafverfügung als auch im Straferkenntnis erster Instanz in einer nicht als rechtswidrig zu erkennenden Weise umschrieben, so war d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §25 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Ein in der Form einer Anklage oder in der Form eines Antrages auf Bestrafung zu erhebender Tatvorwurf ist dem VStG - abgesehen von Privatanklagesachen - fremd. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X02 Im RIS seit 29.09.1989 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG;
Rechtssatz: Dem Verwaltungsstrafverfahren ist eine Vorschrift fremd, wonach dem Beschuldigten vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens schlechthin und generell der Akteninhalt vorzuhalten sei; dem Parteiengehör wird vielmehr dadurch Rechnung getragen, dass dem Beschuldigten zu den einzelnen Ermittlungsergebnissen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG;
Rechtssatz: Ein abstraktes Recht des Beschuldigten oder seines Rechtsanwaltes, an der Vernehmung der Zeugen teilzunehmen und diese zu befragen, besteht ebenso wenig wie ein Recht auf Gegenüberstellung von oder mit Zeugen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §40;VStG §41;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein der Begehung eines Deliktes nach § 5 Abs 1 StVO Beschuldigter kann durch die Tatortumschreibung mit Nennung eines auch längeren in einem Ortsgebiet gelegenen Straßenzuges - den der Besch nur zum Teil befahren haben mag - nicht in seinen Verteidigungsrecht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0153 E 5. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988020204.X0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs1;VStG §41;
Rechtssatz: Auch bei einer Ladung zur Vernehmung gem § 41 VStG ist die Bestimmung des § 19 Abs 1 AVG zu beachten, wonach eine Behörde eine Person, die nicht im behördlichen Sprengel ihren Aufenthalt hat, nicht vorladen darf (Hinweis auf E 16.12.1987, 87/02/0163). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198810... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §41;
Rechtssatz: Aus § 41 VStG iVm § 19 AVG ergibt sich, dass die Ladung des Beschuldigten entweder in Form einer "einfachen" Ladung oder eines "Ladungsbescheides" erfolgen kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988090057.X01 Im RIS seit 06.12.2006 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0153 E 5. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987030274.X0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs1;VStG §40;VStG §41;VStG §9;
Rechtssatz: Aus §§ 9, 32 Abs 1, 40, 41 VStG ergibt sich, dass Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines auf Grund des § 40 Abs 2 und des § 41 Abs 1 VStG iVm § 19 AVG ergehenden Beschuldigten-Ladungsbescheid ist, dass es sich bei der Person, an die der Bescheid gerichtet ist, um einen Beschuldigten iSd § 32 Abs 1 iVm § 9 VStG handelt,... mehr lesen...
Index: L37169 Kanalabgabe WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr §17 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Eine Verkürzung der Kanaleinmündungsgebühr nach dem Wr Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren liegt dann nicht vor, wenn bei einer konsenslos begonnenen Bauführung deren Fortführung jedoch (über behördliches Einschreiten) unterlassen wurde, w... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;VergnügungssteuerG Wr 1963 §26 Abs4;VStG;
Rechtssatz: Ein vom jeweiligen Stand der Sachverhaltsermittlungen unabhängiges Recht auf Gegenüberstellung des Beschuldigten mit Zeugen besteht im Verwaltungsstrafverfahren nicht (hier: Bestrafung wegen fahrlässiger Verkürzung von Vergnügungssteuer). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986030153.X01 Im RIS seit 05.11.1986 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/06 Ziviltechniker
Norm: VStG;ZivTG §2 idF 1978/143; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0229 E 14. Oktober 1986 RS 6 Stammrechtssatz Die Führung eines dem § 2 ZiviltechnikerG widersprechenden Firmenwortlautes durch einen Dritten, gestattet niemanden, diese Bestimmung ebenfalls zu missachten, da ein allfälliges rechtswidriges Verhalten eines Dritten niemanden zu derselben rech... mehr lesen...
Mit formlosem Schreiben vom 6. Juni 1968 forderte das Gemeindeamt der Gemeinde S die Beschwerdeführerin auf, eine am Haus des AW in S Nr. nn angebrachte Werbetafel bis spätestens 20. Juni 1968 zu entfernen, widrigenfalls die Entfernung auf Kosten der Beschwerdeführerin veranlaßt werden würde. Daraufhin teilte die Beschwerdeführerin am 10. Juni 1968 der Gemeinde mit, daß ihrer Meinung nach für die Aufstellung der Plakattafel keine behördliche Bewilligung erforderlich sei, suchte jedoc... mehr lesen...
Index: Baurecht - Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG VVG §4 Abs1 VVG § 4 heute VVG § 4 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: In der Rechtsordnung ist ein allgemeiner Grundsatz des Inhaltes, dass immer dann, wenn ein bestimmtes Verhalten an einer oder mehrer... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn verhängte mit dem mündlich verkündeten Bescheid vom 21. Februar 1966 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 111 Kraftfahrgesetz 1955 (KFG), BGBl. Nr. 223, eine Arreststrafe von sieben Tagen, wobei sie als erwiesen annahm, dass der Beschwerdeführer am 14. Dezember 1965 nach 16 Uhr auf der Bundesstraße Nr. 2, zwischen Sierndorf und Hollabrunn, einen Personenkraftwagen gelenkt habe, obwohl ihm der Führerschein rechtskräftig entzogen worden sei und e... mehr lesen...
Index: VerwaltungsverfahrenL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs10BauRallgVStG
Rechtssatz: Für die Strafbemessung nach § 19 VStG kann es nicht bedeutungslos sein, ob eine Person, die... mehr lesen...