Entscheidungen zu § 37 Abs. 5 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-39 von 39

TE Vwgh Erkenntnis 2005/6/8 2003/03/0084

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 7. Jänner 2003 wurde der Betrag von EUR 1.450,--, der als vorläufige Sicherheitsleistung wegen des Verdachtes der Übertretung des Güterbeförderungsgesetzes durch die Zweitbeschwerdeführerin als Unternehmerin eingehoben und vom Erstbeschwerdeführer als Lenker bezahlt worden war, gemäß § 37a Abs. 5 VStG in Verbindung mit § 37 Abs. 5 und § 17 Abs. 3 VStG für verfallen erklärt. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei laut einer An... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.06.2005

RS Vwgh 2005/6/8 2003/03/0084

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §8;GütbefG 1995 §24 idF 2002/I/032;VStG §17 Abs3;VStG §37 Abs5;
Rechtssatz: Auch wenn der Lenker gemäß § 24 GütbefG bei der Festsetzung einer vorläufigen Sicherheit wegen des Verdachtes einer Übertretung des Unternehmers als dessen Vertreter gilt, falls der Unternehmer nicht selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter bei den Am... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.06.2005

RS Vwgh 2005/6/8 2003/03/0084

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VStG §17 Abs3;VStG §37 Abs5;VStG §9;
Rechtssatz: Zwar ist grundsätzlich die zur Vertretung nach außen berufene Person im Sinne des § 9 VStG von Amts wegen festzustellen (vgl. Walter/Thienel, Die österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetze II2, Anm. 8 zu § 9 VStG). Dies ist jedoch nicht möglich, wenn - wie hier zwischen der Republik Österreich und der Republik ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.06.2005

TE Vwgh Beschluss 2003/6/25 2003/03/0090

Auf Grund des Beschwerdevorbringens und der mit der Beschwerde vorgelegten Beilagen, insbesondere des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 31. August 2000 und der vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen Berufung, ergibt sich Folgendes: Die Beschwerdeführerin betreibt ein Transportunternehmen. Im Zuge einer Gefahrgutbeförderung wurde am 7. August 2000 in D eine Zollkontrolle der Beförderungseinheit der Beschwerdeführerin durchgeführt, in deren Zuge - im Hinblick auf eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.06.2003

RS Vwgh 2003/6/25 2003/03/0090

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs5;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits ausgesprochen hat (vgl. den hg. Beschluss vom 25. Februar 1985, Zl. 84/10/0237, VwSlg 11682 A/1985) ist die Bestimmung des Art. 132 zweiter Satz B-VG nicht nur auf das eigentliche Verwaltungsstraf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/11 2000/03/0259

1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 5. Juli 2000 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 14. Jänner 1999, mit dem eine gemäß § 37 Abs. 5 VStG wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Güterbeförderungsgesetzes 1995 von Aufsichtsorganen der Zollwache eingehobene vorläufige Sicherheit von S 20.000,-- für verfallen erklärt wurde, gemäß §... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.07.2001

RS Vwgh 2001/7/11 2000/03/0259

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §37 Abs5;ZustG §25;
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides, mit dem eine gemäß § 37 Abs. 5 VStG wegen einer Verwaltungsübertretung eingehobene vorläufige Sicherheit für verfallen erklärt wurde, darf schon deswegen nicht im Wege der öffentlichen Bekanntmachung erfolgen, weil § 25 Zustellgesetz in einem Strafverfahren nicht zur Anwendung kommt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1992/7/8 91/03/0181

Der Beschwerdeführer hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Am 1. November 1988 ereignete sich auf der Zillertal-Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Beschwerdeführer als Lenker eines Kraftfahrzeuges beteiligt war. Im Zuge der gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretungen der StVO geführten Amtshandlungen wurde von einem Gendarmeriebeamten am 3. November 1988 vom Beschwerdeführer eine vorläufige Sicherheit in der Höhe von S 10.500,-- gemäß § 37a Abs. 2 Z. 2 VStG eingehoben und de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.07.1992

RS Vwgh 1992/7/8 91/03/0181

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §37 Abs4;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frist für den Ausspruch des Verfalles einer vorläufigen Sicherheit ist, wenn diese in einem Geldbetrag besteht, jedenfalls von ihrer Einhebung zu berechnen. Daß die Sicherheit gem § 37 Abs 5 VStG nur für verfallen erklärt werden kann, sobald sich die Strafverfolgung des Beschul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.07.1992

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