Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Maßnahmenbeschwerde des B, xxx, xxx, vertreten durch Dr. xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Festnahme gemäß § 170 Abs. 1 Z 1 StPO iVm § 171 Abs. 2 Z 1 StPO, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, vertreten durch den Erwachsenenvertreter xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 08.06.2021 gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG iVm § 28 Abs. 1 und Abs. 6 VwGVG zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, vertreten durch den Erwachsenenvertreter x... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, geboren am xxx, xxx Straße xxx, xxx, vertreten durch Mag. xxx, Rechtsanwalt, xxxstraße xxx, xxx, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 20.03.2021 gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG iVm § 28 Abs 1 und Abs 6 VwGVG, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, geboren am xxx, xxx ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, geboren am xxx, xxx Straße xxx, xxx, vertreten durch Mag. xxx, Rechtsanwalt, xxxstraße xxx, xxx, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 20.03.2021 gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG iVm § 28 Abs 1 und Abs 6 VwGVG, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, geboren am xxx, xxx ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx, über die Maßnahmenbeschwerde des xxx, wegen Verletzung des Grundrechtes der persönlichen Freiheit durch Unterbindung der Weiterfahrt und Verletzung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit des Eigentums durch Nichtherausgabe des Führerscheines und der Fahrzeugpapiere sowie das Blockieren des Einsteigens in den PKW, am 13.3.2019 zwischen 08.00 Uhr und 09.00 Uhr im Rahmen einer Amtshandlung durch Beamte der Polizeiinspekti... mehr lesen...