1 Mit Straferkenntnis vom 26. August 2019 erkannte die belangte Behörde den Revisionswerber der siebzehnfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz - GSpG schuldig. Sie verhängte über ihn siebzehn Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 4.000,-- (sowie Ersatzfreiheitsstrafen) und schrieb ihm einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens vor. Der Revisionswerber habe am 17. Mai 2018 als Gewerbeinhaber und Betreiber des Lokals C.P. in S mit dreizehn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §33 Abs3VwGVG 2014 §38 VStG § 33 heute VStG § 33 gültig ab 18.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2024 VStG § 33 gültig von 15.08.2018 bis 17.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 ... mehr lesen...