Entscheidungen zu § 30 Abs. 1 VStG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1993/8/19 15Os80/93 (15Os81/93)

Norm: VStG §22VStG §30 Abs1
Rechtssatz: Im Verhältnis von Justizstrafrecht und Verwaltungsstrafrecht kommt der Grundsatz, daß niemand wegen ein- und derselben Tat zweimal bestraft werden darf, nur dann zur Anwendung, wenn aus der Fassung der Verwaltungsstrafvorschrift die Ablehnung des Kumulationsgrundsatzes (§ 22 VStG) hervorgeht. VwGH vom 12.07.1951, Z 579/50; Veröff: JBl 1951,579 Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.08.1993

RS OGH 1993/8/19 15Os80/93 (15Os81/93)

Norm: StGB §28 GVStG §30 Abs1
Rechtssatz: Ob eine Tat auch eine Verwaltungsübertretung bildet, ist unerheblich, weil dies auf die gerichtliche Strafbarkeit des Verhaltens keinen Einfluß haben könnte. Kraft der ausdrücklichen Regelung des § 30 Abs 1 VStG 1991 sind nämlich Verwaltungsübertretungen und gerichtlich strafbare Handlungen unabhängig voneinander zu verfolgen, und zwar in der Regel auch dann, wenn die strafbaren Handlungen durch ein und... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.08.1993

Entscheidungen 1-2 von 2

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