Entscheidungen zu § 21 Abs. 2 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Oberösterreich 1995/06/14 VwSen-230319/2/Wei/Bk

Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs.1 O.ö. PolStG begeht eine Verwaltungsübertretung, außer in den Fällen einer sonst mit Verwaltungsstrafe oder einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten strafbaren Handlung, wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt. Nach § 3 Abs.2 O.ö. PolStG sind unter störendem Lärm alle wegen ihrer Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für das menschliche Empfinden unangenehm in Erscheinung tretende Geräusche zu verstehen. Nach § 3 Abs.3 O.ö. PolStG ist störender Lärm dann al... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.06.1995

RS UVS Vorarlberg 1995/05/24 1-0071/95

Rechtssatz: Der Verwaltungssenat geht davon aus, daß die Aufforderung den Berufungswerber durch Inspektor G, sich anzuziehen, verbunden mit dem Hinweis, daß er ihn ansonsten anzeigen müsse, als Abmahnung anzusehen ist. Der Berufungswerber konnte davon ausgehen, daß die mit dem Hinweis auf eine allfällige Anzeige ausgesprochene Aufforderung zum Anziehen der Kleidung eine Abmahnung war und daß mit der Befolgung der Aufforderung durch das Anziehen der Kleider die Angelegenheit als erledigt an... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 24.05.1995

TE UVS Niederösterreich 1993/06/03 Senat-SW-92-406

W****** T******* wurde mit Bescheid der Bundespolizeidirektion xx vom 12. August 1992, Zl ********/91, für schuldig befunden am 27.9.1991 von 20,40 Uhr bis 20,50 Uhr im Ortsgebiet xx, Flughafen, Einfahrtsstraße Position Nr 130, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W ******B zum Parken abgestellt zu haben, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftskennzeichen "Halten und Parken" kundgemachtes Halte- und Parkverbot besteht, und damit eine Verwaltungsübertretung gemäß §24 Abs1 lita St... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.06.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/06/03 Senat-SW-92-406

Rechtssatz: Eine Ermahnung durch ein Organ der öffentlichen Aufsicht am Tatort ist eine die Verwaltungsstrafsache abschließende Erledigung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 03.06.1993

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