Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, xxx, xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 29.11.2023, Zahl: xxx, wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 79 Abs. 2 Z 9 und Z 11 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002, idgF, nach durchgeführter öffentlich mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwe... mehr lesen...