IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, ***** Z, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 15.10.2018, Zl *****, betreffend Übertretung nach den Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 07.05.2019, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die verhängte Geldstraf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde 1. des AA sowie 2. der Firma BB s.r.o., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z zu Zl ****** vom 22.05.2018, betreffend einer Übertretung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insoferne Folge gegeben, als die verhängten Geldstrafe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Lehne über die Beschwerde des Herrn AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 09.10.2018, ****, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird nur teilweise Folge gegeben und die verhängte Ersatzarreststrafe von 76 Stunden auf 48 Stunden herabgesetzt. 2. Die ordentliche Revis... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb am XX.XX.XXXX, wohnhaft in Adresse 1, **** Z, vom 17.01.2018, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 11.01.2018, Zl ****, betreffend eine Übertretung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des AA, Z, vertreten durch Rechtsanwältin BB, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 20.04.2017, Zl ****, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde insofern Folge gegeben, als die über den Beschuldigten verhängte Geldstrafe auf Euro 365,00, im Une... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des AA, vertreten durch die Rechtsanwälte BB, Adresse 1, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 17.08.2016, GZ **** zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG iVm § 38 VwGVG wird der Beschwerde insoferne Folge gegeben, als die zu Punkt 1. bis 18. jeweils verhängten Geldstrafen von Euro 1.000,00 unter Anwendung des § 20 VStG auf jewe... mehr lesen...