Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch die Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, geb. am xxx, in xxx, xxx, vertreten durch xxx und xxx, Rechtsanwälte, xxx, xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 20.03.2024, Zahl: xxx, wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz - K-ElWOG, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung am 14.06.2024, folgendermaßen zu Recht: I. röm... mehr lesen...