Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX erstattete am 22.06.2020 zur GZ XXXX eine Meldung im Sinne des Art 33 DSGVO an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) betreffend die unbefugte Einsichtnahme durch die Beschwerdeführerin in einen PAD-Akt. Dazu wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin, eine Beamtin der LPD XXXX , am XXXX .2019 um XXXX , vermutlich im Zusammenhang mit einer gegen ihren Gatten geführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG 1. Mit Schreiben vom XXXX 2019 legte die Landespolizeidirektion XXXX der Datenschutzbehörde (idF „DSB“) eine Eingabe des nunmehrigen Beschwerdeführers (idF „BF“) vor und ersuchte um Prüfung, ob der BF durch die Veröffentlichung eines Videos auf Youtube gegen den Datenschutz verstoßen haben könnte. 2. Die DSB erließ daraufhin am XXXX 2020 eine Strafverfügung, wonach der BF als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG 1.1. Am 03.04.2020 zeigte HV, der Onkel der nunmehrigen Beschwerdeführerin, bei der Polizeiinspektion (PI) W an, dass PG, die Mieterin in dem in seinem Eigentum stehenden Mehrparteienhaus in der Rstraße 3 in W sei, gerade im Begriff sei auszuziehen und dabei Inventargegenstände abtransportiere, die nicht in ihrem Besitz stünden. 1.2. Am 06.04.2020 erstattete die Beschwerdeführerin bei der genannten PI Anzeige, dass PG bzw. deren mj. Tochter NR d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX erstattete am 19.04.2019 zur GZ XXXX eine Meldung an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) betreffend den Verdacht auf rechtswidrige Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Dazu wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer am XXXX 2019 um 14:45 Uhr als Verantwortlicher und Inhaber des Geschäftes „ XXXX “ in die Polizeiinspektion XXXX gekommen sei, um eine Anzeige bez... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX übermittelte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII. GP) (im Folgenden: Untersuchungsausschuss) den vom Untersuchungsausschuss am XXXX „einstimmig beschlossenen und begründeten“ Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe über XXXX (im Folgenden: Antragsgegnerin) nach § 36 der Verfahrensordnung für parlamentari... mehr lesen...