Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.05.2022 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG
Rechtssatz: Im vorliegenden Beschwerdefall war die Bezeichnung des Tatortes unklar, weil nicht erkennbar ist, wo genau der Beschwerdeführer die ihm vorgeworfenen Verwaltungsübertretungen begangen haben soll. Aus der von der Behörde verwendeten Formulierung „Salzachtalstraße Hallein, B 159, Hö... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde der AA AB GesmbH, AE-Straße, AC, vertreten durch Rechtsanwälte AG AF, AH-Straße, AC, gegen den Verfallsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (belangte Behörde) vom 05.06.2019, Zahl XXX-2019.1, zu R e c h t: I. Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. I... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Dr. Edeltraud Stadlhofer über die Beschwerde von Herrn B. A., E., gegen den Bescheid der Bezirkshaupt-mannschaft Salzburg-Umgebung vom 14.1.2015, Zahl: 30308-369/162097-2014, zu Recht e r k a n n t: I. römisch eins. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde mit der Maßgabe keine Folge gegeben, als in Spruchpunkt 2. des angefochtenen Bescheides die Wortfolge "geht der verfallene pyrotechnische G... mehr lesen...