Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (Paragraph 48, ASGG).
Rechtliche Beurteilung
Sowohl Art V Abs 1 als auch Abs 3 der Übergangs- und Schlußbestimmungen des BPG stehen einer Anwendung des BPG auf die Ansprüche der Kläger entgegen. Die Leistungszusagen wurden nach den Fests... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 8.Oktober 1950 bis 30.April 1982 bei der Gemeinschuldnerin beschäftigt. Über das Vermögen der ehemaligen Dienstgeberin des Klägers wurde am 17.März 1995 das Konkursverfahren eröffnet. Aufgrund einer Bestandteil des Einzelvertrages gewordenen Pensionszuschußordnung der Gemeinschuldnerin bezog der Kläger vom 1. Juli 1983 zumindest bis zur Konkurseröffnung 14mal jährlich eine Zuschußpension zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.11.1988 bis 31.5.1990 bei der beklagten Partei angestellt. Das Dienstverhältnis endete durch eine von der Klägerin ausgesprochene Kündigung. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe und des zentralen Bereiches der beklagten Partei anzuwenden. Aufgrund dieses Kollektivvertrages war die Klägerin verpflichtet, die nun zurückgeforderten Beiträge zur Pensionseinrichtung der beklagten Partei z... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs4 BPG § 7 heute BPG § 7 gültig ab 21.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 54/2018 BPG § 7 gültig von 01.08.2010 bis 20.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 BPG § 7 gültig von 23.09.2005 bis 31.07.2010 ... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß § 7 ArbVG. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs 2 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinn des § 54 Abs 2 1. Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß Paragra... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs4 BPG § 7 heute BPG § 7 gültig ab 21.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 54/2018 BPG § 7 gültig von 01.08.2010 bis 20.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 BPG § 7 gültig von 23.09.2005 bis 31.07.2010 ... mehr lesen...