Norm
BPG §7 Abs4Rechtssatz
Eine Kollektivvertragsbestimmung, derzufolge von den Arbeitnehmern geleistete Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Pensionsanspruch verfallen, verstößt gegen die zwingende Norm des § 7 Abs 4 BPG und ist daher nicht wirksam.Eine Kollektivvertragsbestimmung, derzufolge von den Arbeitnehmern geleistete Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Pensionsanspruch verfallen, verstößt gegen die zwingende Norm des Paragraph 7, Absatz 4, BPG und ist daher nicht wirksam.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnissesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0052749Dokumentnummer
JJR_19900829_OGH0002_009OBA00603_9000000_003