Norm: BPG §5
Rechtssatz: Ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens des Arbeitnehmers werden keine Beiträge mehr an die Pensionskasse geleistet. Die Pensionskasse hat den Unverfallbarkeitsbetrag weiter zu veranlagen und bei Eintritt des Leistungsfalls auf Basis des Unverfallbarkeitsbetrages eine Pensionsleistung zu erbringen. Entscheidungstexte 8 ObA 9/21p Entscheidungstext OGH 30.03.2022 8 O... mehr lesen...
Norm: BPG §5
Rechtssatz: Wie die Beitragspflicht endet nach dem gesetzlichen Modell für die Sicherung der bloßen Anwartschaft mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei leistungsorientierten Pensionszusagen auch die Nachschusspflicht des Arbeitgebers. Entscheidungstexte 8 ObA 9/21p Entscheidungstext OGH 30.03.2022 8 ObA 9/21p Europ... mehr lesen...
Norm: BPG §5
Rechtssatz: Ab Beendigung des Dienstverhältnisses ist eine Fortführung der Pensionsvorsorge mit Arbeitnehmerbeiträgen beitragsorientiert möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Dienstgeber aufgrund einer leistungsorientierten Pensionszusage zu Beitrags- und Nachschussleistungen verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Deckungsrückstellung notwendig sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EinstVO §1EinstVO §2BPGG §7 BGBl II 1999/37 iVm §4 Abs2BPGG §5
Rechtssatz: Wenn auch die neue Regelung der oben wiedergegebenen EinstufungsVO - in Kenntnis der bisherigen Rechtsprechung - erkennen lässt, dass der Verordnungsgeber die Anleitung oder Beaufsichtigung bei der Durchführung solcher Verrichtungen, die nicht in den §§ 1 und 2 angeführt sind, nicht gesondert berücksichtigt wissen wollte (10 ObS 389/98y, 10 ObS 405/98a, 10 ObS 257/... mehr lesen...
Norm: ASGG §82BPGG §5
Rechtssatz: Im Urteil in Pflegegeldsachen ist die Wendung "im gesetzlichen Ausmaß" trotz der Bestimmung des § 82 ASGG nicht zulässig ist, weil die Höhe des jeweiligen Pflegegeldes in den einzelnen Stufen im Gesetz genau ziffernmäßig festgelegt ist und dieser ziffernmäßige Betrag urteilsmäßig auszuwerfen ist (10 ObS 292/97g, 10 ObS 453/97h, 10 ObS 148/98g). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 AcEO §7 Abs1 Bb4EO §7 Abs1 BdVAEO §7 Abs1 BdVEBPGG §5EinstV allg
Rechtssatz: Ein Begehren auf Pflegegeld ist schon dann hinreichend bestimmt und nicht nur in einem Zwischenverfahren bestimmbar, wenn sich im Vergleich ohne die geringsten Unklarheiten durch Anführung der Stufe, des Beginnes des Anspruches und des Titels "Pflegegeld" die Höhe des Betrages eindeutig aus § 5 BPGG in Verbindung mit den Anpassungsverordnungen ergibt. ... mehr lesen...