RS OGH 2022/3/30 8ObA9/21p

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Veröffentlicht am 30.03.2022
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Norm

BPG §5

Rechtssatz

Ab Beendigung des Dienstverhältnisses ist eine Fortführung der Pensionsvorsorge mit Arbeitnehmerbeiträgen beitragsorientiert möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Dienstgeber aufgrund einer leistungsorientierten Pensionszusage zu Beitrags- und Nachschussleistungen verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Deckungsrückstellung notwendig sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134068

Im RIS seit

15.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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