Begründung: Die Klägerin wohnt gemeinsam mit ihrem Ehemann in einem Haus, in dem sich auch ein der Familie gehöriges Gasthaus befindet. Auch der Sohn der Klägerin lebt mit seiner Familie in diesem Haus, das insgesamt mit einer Holzzentralheizung beheizt wird, die im Untergeschoss „über 20 Stiegen" zu erreichen ist. Der Klägerin ist es nicht möglich, Lebensmittel in den Wohnbereich zu transportieren. Es ist ihr auch nicht mehr zuzumuten, das Heizmaterial zu transportieren, auch nic... mehr lesen...