Entscheidungen zu § 26 BewHG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 1988/9/14 88/09/0046

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/04 Sonstiges Strafprozessrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BewHG;VwRallg;
Rechtssatz: Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme darstellt, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstellt, braucht nicht nachgewiesen werden, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1988

RS Vwgh 1981/9/14 1274/80

Index: 25/04 Sonstiges Strafprozessrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BewHG §26;GehG 1956 §38;
Rechtssatz: Ein Beamter, der gemäß § 26 des Bewährungshilfegesetzes einer privaten Vereinigung zur Besorgung von Aufgaben der Bewährungshilfe zur Verfügung gestellt wird, ist kein Beamter des höheren Dienstes an Justizanstalten. Eine Exekutivdienstzulage im Sinne des § 38 des Gehaltsgesetzes 1956 steht ihm daher nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1981

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