Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bindung an das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.01.2024, Ro 2023/09/0009-8, über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. RevInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist seit 01.10.2006 Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich, er wird derzeit in der Polizeiinspektion Altheim eingesetzt. Der Disziplinarbeschuldigte ist seit 01.10.2012 definitiv gest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bindung an das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.01.2024, Ro 2023/09/0009-8, über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. RevInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist seit 01.10.2006 Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich, er wird derzeit in der Polizeiinspektion Altheim eingesetzt. Der Disziplinarbeschuldigte ist seit 01.10.2012 definitiv gest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit 01.07.1985 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist gemäß § 17 Abs. 1 und 1a PTSG auf die Dauer seines Dienststandes der Telekom Austria AG bzw. der Telekom Austria Personalmanagement GmbH zur Dienstleistung zugewiesen. Er ist in die Verwendungsgruppe PT 6 ernannt und ist seit dem Jahr 2003 organisatorisch einem Personalpool zugeordnet... mehr lesen...