Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bezirksinspektor (BI) XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Wien (in Folge: LPD Wien). 1. Bezirksinspektor (BI) römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Wien (in Folge: LPD Wie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und – in Bezug auf die Beschwerde des Disziplinaranwalts unter Bedachtnahme auf das das Bundesverwaltungsgericht bindende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 04.04.2024, Ro 2024/09/0001-9 – zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Insp. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich; er wird derzeit bei der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und – in Bezug auf die Beschwerde des Disziplinaranwalts unter Bedachtnahme auf das das Bundesverwaltungsgericht bindende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 04.04.2024, Ro 2024/09/0001-9 – zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Insp. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich; er wird derzeit bei der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahren wird festgestellt: Nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens wurde von der Bundesdisziplinarbehörde (in Folge: Behörde) gegen XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) das Disziplinarerkenntnis vom 26.01.2024, Zl. 2023-0.891.671, erlassen. Nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens wurde von der Bundesdisziplinarbehörd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bindung an das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.01.2024, Ro 2023/09/0009-8, über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. RevInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist seit 01.10.2006 Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich, er wird derzeit in der Polizeiinspektion Altheim eingesetzt. Der Disziplinarbeschuldigte ist seit 01.10.2012 definitiv gest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bindung an das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.01.2024, Ro 2023/09/0009-8, über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. RevInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist seit 01.10.2006 Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich, er wird derzeit in der Polizeiinspektion Altheim eingesetzt. Der Disziplinarbeschuldigte ist seit 01.10.2012 definitiv gest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit 01.07.1985 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist gemäß § 17 Abs. 1 und 1a PTSG auf die Dauer seines Dienststandes der Telekom Austria AG bzw. der Telekom Austria Personalmanagement GmbH zur Dienstleistung zugewiesen. Er ist in die Verwendungsgruppe PT 6 ernannt und ist seit dem Jahr 2003 organisatorisch einem Personalpool zugeordnet... mehr lesen...