Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Polizist in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 2. Am 15.01.2024 erstattete der Landespolizeidirektor von XXXX als Dienstbehörde, Disziplinaranzeige an die Bundesdisziplinarbehörde (BDB). 2. Am 15.01.2024 erstattete der Landespolizeidirektor von römisch 40 als Dienstbehörde, Disziplinaranzeige an die Bundesdisziplinarbehörde (BDB). 3. Am 06.05.2024 fasste die BDB ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. RevInsp. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbediensteter der LPD Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, dem SPK Innere Stadt zugewiesen und vorübergehend der Einsatzabteilung dienstzugeteilt, wo er derzeit Innendienst versieht. 1.1. RevInsp. römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingete... mehr lesen...