Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), geboren am XXXX , steht als Exekutivbeamter in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde zum Zeitpunkt der angelasteten Pflichtverletzungen als XXXX verwendet. Er ist disziplinarrechtlich unbescholten und bezog zum Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlung vor der Bundesdiszipl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Disziplinarbeschuldigten: ChefInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) war jedenfalls im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023 und ist noch immer dienstführender Exekutivbediensteter der LPD Wien, er übte weder im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023 noch übt er heute eine Personalvertretungsfunktion aus und war in diesem Zeitraum bzw. ist a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Disziplinarbeschuldigten: RevInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) war 05.12.2023 und ist derzeit eingeteilter Exekutivbediensteter der LPD Wien, er wurde am 05.12.2023 im SPK Floridsdorf, Polizeiinspektion Hermann-Bahr-Straße, verwendet und ist nunmehr der Logistikabteilung zugewiesen. Der Disziplinarbeschuldigte übte weder am 05.12.2023... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschuldigte (B) stand im Tatzeitraum in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizist und war der Landesverkehrsabteilung XXXX (LVA) zur Dienstleistung zugeordnet. Seit 01.08.2024 befindet er sich im vorzeitigen Ruhestand. 1. Der Beschuldigte (B) stand im Tatzeitraum in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizist und war der Landesverkehrsabteilung römisch 40 (LVA) zur Dien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat – in Bindung an das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.10.2025, Ro 2025/09/0002-14 – über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden – soweit diese nunmehr wieder offen sind – erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des GrInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) 1.1. Zur Person des GrInsp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) Der Disziplinarbeschuldigte ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der... mehr lesen...