Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §112 Abs5;BDG 1979 §20 Abs1 Z3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe der Entlassung - Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG führt dazu, dass der "Vollzug" des angefochtenen Verwaltungsaktes in einem umfassenden Sinn ausgesetzt, also seine Vollstreckbarkeit un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe der Entlassung - Über den Beschwerdeführer wurde die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt, weil er als Revierinspektor in einem Polizeiwachzimmer in mehreren Angriffen vier anderen Sicherheitswachebeamten, die sich mit ihm gemeinsam im Dienst befanden, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;VwGG §30 Abs2;VwGG §42 Abs3;VwGG §63 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2000/09/0063 B 14. Mai 2001 RS 2
Hier lautet der letzte Satz: Die Zuerkennung der aufschiebenden
Wirkung hätte bloß zur Folge, dass dem Beschwerdeführer noch
während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (im ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe der Entlassung - Über den Beschwerdeführer wurde die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt, weil er als Revierinspektor in einem Polizeiwachzimmer in mehreren Angriffen vier anderen Sicherheitswachebeamten, die sich mit ihm gemeinsam im Dienst befanden, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;VwGG §30 Abs2;VwGG §42 Abs3;VwGG §63 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2000/09/0063 B 14. Mai 2001 RS 2
Hier lautet der letzte Satz: Die Zuerkennung der aufschiebenden
Wirkung hätte bloß zur Folge, dass dem Beschwerdeführer noch
während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (im ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis zum Ausspruch seiner Suspendierung die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat O. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 16. September 2002 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung wie folgt für schuldig erkannt: "1. er ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis zum Ausspruch seiner Suspendierung die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat O. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 16. September 2002 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung wie folgt für schuldig erkannt: "1. er ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Disziplinarstrafe hat die Disziplinarkommission, wenn die Entlassung in Frage kommt, am Maß der Schwere der Dienstpflichtverletzung gemäß § 93 Abs. 1 BDG 1979 zu prüfen, ob die Verhängung der höchsten Strafe gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 geboten ist. Hiebei steht die Frage des durch die Verfehl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0110 E 22. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Insoweit der Beamte die strafgerichtliche Strafbemessung bzw. die im gerichtlichen Strafverfahren erfolgte Verhängung einer Strafe unter der Grenze des § 27 StGB für sich ins T... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4
Hier ohne den ersten und dritten Satz Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §27;VwRallg;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 kann nicht nur dann verhängt werden, wenn der Beamte schwere Straftaten begangen hat (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 18. Dezember 2001, Zl. 99/09/0089 und Zl. 2001/09/0142). Schlag... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Disziplinarstrafe hat die Disziplinarkommission, wenn die Entlassung in Frage kommt, am Maß der Schwere der Dienstpflichtverletzung gemäß § 93 Abs. 1 BDG 1979 zu prüfen, ob die Verhängung der höchsten Strafe gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 geboten ist. Hiebei steht die Frage des durch die Verfehl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0110 E 22. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Insoweit der Beamte die strafgerichtliche Strafbemessung bzw. die im gerichtlichen Strafverfahren erfolgte Verhängung einer Strafe unter der Grenze des § 27 StGB für sich ins T... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4
Hier ohne den ersten und dritten Satz Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §27;VwRallg;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 kann nicht nur dann verhängt werden, wenn der Beamte schwere Straftaten begangen hat (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 18. Dezember 2001, Zl. 99/09/0089 und Zl. 2001/09/0142). Schlag... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 und § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 unter gleichzeitiger Abstandnahme von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung gemäß § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit §§ 126 Abs. 2, 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß Paragraph 66, Absatz 4, AVG in Verbindung mit Paragraphen 126, Ab... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 und § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 unter gleichzeitiger Abstandnahme von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung gemäß § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit §§ 126 Abs. 2, 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß Paragraph 66, Absatz 4, AVG in Verbindung mit Paragraphen 126, Ab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2001/09/0005 B 29. Jänner 2001 RS 1
Hier: Die vom Beschwerdeführer behauptete Notlage vermag daran
nichts zu ändern. Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof verneint bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen Beamte entlassen wurden, die Mö... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2001/09/0005 B 29. Jänner 2001 RS 1
Hier: Die vom Beschwerdeführer detailliert dargestellten
Einkommensverhältnisse können daran nichts ändern. Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof verneint bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2001/09/0005 B 29. Jänner 2001 RS 1
Hier: Die vom Beschwerdeführer behauptete Notlage vermag daran
nichts zu ändern. Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof verneint bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen Beamte entlassen wurden, die Mö... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2001/09/0005 B 29. Jänner 2001 RS 1
Hier: Die vom Beschwerdeführer detailliert dargestellten
Einkommensverhältnisse können daran nichts ändern. Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof verneint bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 126 Abs. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß Paragraph 126, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 92, Absatz eins, Ziffer 4, BD... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 126 Abs. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß Paragraph 126, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 92, Absatz eins, Ziffer 4, BD... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 126 Abs. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß Paragraph 126, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 92, Absatz eins, Ziffer 4, BD... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 126 Abs. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß Paragraph 126, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 92, Absatz eins, Ziffer 4, BD... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/09/0005 B 5. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Der Verwaltungsgerichtshof verneint in ständiger Rechtsprechung bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen ein Beam... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/09/0005 B 5. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Der Verwaltungsgerichtshof verneint in ständiger Rechtsprechung bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen ein Beam... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Disziplinaranwalt-Stellvertreters gegen das Disziplinarerkenntnis des Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 22. April 2004, mit welchem der Beschwerdeführer - neben einem weiteren Beschuldigten - in einem Anschuldigungspunkt schuldig erkannt und mit der Disziplinarstrafe des Verweises bestraft, in anderen Anschuldigungspunkten hingegen freigesprochen worden war, Folge gegeben, das erstinstanzliche Dis... mehr lesen...