Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ein Vorgesetzter hat aus Anlass seiner Entscheidung über die ihm vorgelegene Dienstverhinderungsmeldung bzw. das Ansuchen eines Beamten um Dienstfreistellung für einen Arzttermin zu ermitteln, ob die begehrte Dienstabwesenheit gerechtfertigt ist oder nicht. Dies erfordert, dass die medizinische und die terminlich... mehr lesen...
Der im Jahr 1947 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor (im Bereich der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner Suspendierung dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das (beiden Parteien bekannte) hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 1996, Zl. 95/09/0153, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;StGB §11 impl;StGB §4 impl;VStG §3 impl;VwRallg;
Rechtssatz: Derjenige, der wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichartigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach seiner Ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Wenngleich bei fehlender direkter psychiatrischer Befundaufnahme (etwa bei Weigerung des zu Beurteilenden, an dieser mitzuwirken) die Erstattung eines Gutachtens nicht grundsätzlich ausgeschlossen erscheint, bedarf ein derart auf anderer Sachverhaltsgrundlage aufbauendes G... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;StGB §11;StGB §4 impl;VStG §3 impl;VwRallg;
Rechtssatz: Voraussetzung disziplinarrechtlicher Verantwortlichkeit eines Beamten im Sinne des § 91 BDG 1979 ist (unter anderem auch) seine Zurechnungsfähigkeit (Schuldfähigkeit) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt des verfahrensgegenständlichen Vorfalles in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle war bis zum Ausspruch der Suspendierung die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22. Jänner 1997, E Vr x, HV y, des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 3 StGB schuldig erkannt, weil er "am 10.10.1996 in Wien einen... mehr lesen...
Der 1963 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitpunkt der ihm angelasteten Taten bei der Bundespolizeidirektion Wien, Waffenreferat, als Schießausbildner tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 15. Mai 1998 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und disziplinär bestraft: "Revierinspektor R ist schuldig, 1. sich am 1... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;StGB §4;StGB §5;StGB §6;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0025 E 13. Dezember 1990 RS 2 Stammrechtssatz Mangels erkennbarer Abweichung knüpft das BDG 1979 bei den von ihm nicht definierten beiden Schuldformen "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" am Begriffsverständnis des StGB (... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0042 E 7. Juli 1999 RS 3 Stammrechtssatz Die belangte Behörde hat sich mit dem fü... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Eine Sorgfaltspflichtverletzung ist nach dem BDG 1979 danach zu beurteilen, welche Sorgfalt von einem pflichtgetreuen, besonnenen und einsichtigen Beamten in der konkreten Lage verlangt werden kann und zu welcher Sorgfalt der betreffende Beamte nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;StGB §5;StGB §6;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/09/0338 E 28. Juli 1999 RS 3 Stammrechtssatz Fahrlässigkeit reicht mangels einer generellen Bestimmung im BDG 1979 für die Begehung einer Dienstpflichtverletzung aus. Der Beamte darf dabei allerdings nicht an einem perfekt und... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz41/01 Sicherheitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;DSG 1978 §1;DSG 1978 §49;SPG 1991 §52;
Rechtssatz: Durch das Verschaffen von automationsunterstützten Daten über eine Person aus dem EKIS ohne Vorliegen der Voraussetzungen und unter grob fahrlässiger Verkennung der Rechtslage verstößt ein Polizeibeamter objektiv gegen die ihn dienstlich gemäß § 43 A... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz41/01 Sicherheitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;DSG 1978 §1;DSG 1978 §49;SPG 1991 §52;
Rechtssatz: Durch die Unterlassung, sich Kenntnis von den bestehenden Rechtsvorschriften über die sachlichen oder persönlichen Beschränkungen bei der Abfrage personenbezogener Daten zu verschaffen, handelt ein Polizeibeamter jedenfalls in Widerspruch zu der ihm ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;StGB §164 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Im Fall eines nach § 164 Abs. 3 StGB wegen Hehlerei rechtskräftig verurteilten Exekutivbeamten hat die Disziplinaroberkommission die Entlassung dieses Beamten im Wesentlichen da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Beamter des Rechnungshofes (Prüfungstätigkeit - Gebarungskontrolle hinsichtlich von Bauprojekten im Bereich der Straßen- und Bahnverwaltung) in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Rechnungshof vom 13. Dezember 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe "(1) als Mitglied des Rechnungshofes seit Ende 1992 zumindest bis zum 3. August 1998 als de-facto-Ge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;B-VG Art126;StGB §159 Abs1 Z1;StGB §159 Abs1 Z2;StGB §161 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beteiligung eines Prüfers des Rechnungshofes am Wirtschaftsleben als de-facto-Geschäftsführer einer GmbH sowie einer GmbH & Co KEG verletzt gerade den Normzw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;B-VG Art126;
Rechtssatz: Ausführungen zur Interpretation der Wortfolge "auf Gewinn gerichtet" in Art 126 B-VG zweiter Satz (hier: dem der Begehung von Dienstpflichtverletzungen Beschuldigten gelingt es nicht, sowohl die objektive Eignung als auch die in wirtschaftlicher Sicht vorliegende Absicht auf Gewinnerzielung in Z... mehr lesen...
Der im Jahr 1942 geborene Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Verkehrsabteilung-Außenstelle Warth, im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt (belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführer schuldig erk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war im maßgebenden Zeitraum der Rechnungshof. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 2. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig befunden: "Ministerialrat Univ. Doz. Dr. P ist schuldig, durch die Aussagen in den Artikeln "Präsidial- oder Kollegialsystem? Gedanken zur Reform de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Bereich des Exekutivdienstes der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat im maßgeblichen Zeitraum Oktober 1994 bis Februar 1995 seinen Dienst im Polizeigefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Linz versehen. Mit Disziplinarerkenntnis vom 12. Dezember 1996 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wie folgt zu Recht erkannt: "RI A ist schuldig, als Beamter ni... mehr lesen...
Der im Jahr 1950 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (im Exekutivdienst der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien seit 1. Juli 1986 der Sicherheitswache - Abteilung 19 (Döbling) dienstzugeteilt und versieht seit 1988 seinen Dienst als erster Wachkommandant im Wachzimmer Hardtgasse. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerk... mehr lesen...
Der 1961 geborene Beschwerdeführer stand bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war (vor Beginn seines Krankenstandes vom 14. Oktober 1991) bei der Bundespolizeidirektion Graz, Referat 3 - Monturwirtschaft, im Innendienst tätig. Der Beschwerdeführer befand sich zunächst vom 20. Juni bis 25. Juli 1991 wegen eines operativen Eingriffes am Fuß im Krankenstand. Seinen Diens... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §53 Abs2 Z4;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Beamte hat durch die zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen wegen Verstoßes gegen § 44 Abs 1 BDG 1979 (Befolgung näher bezeichneter Weisungen), gegen § 53 Abs 2 Z 4 BDG 1979 (Meldung jeder Änderung des Wohnsitzes) und § 51 Abs2 BDG 1979 (der Beamte entzog si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: § 56 Abs 2 zweiter Fall BDG 1979 stellt inhaltlich auf eine bloße VERMUTUNG einer Befangenheit ab. Der Beweis einer Befangenheit oder der Nachweis darüber, dass der von der dienstlichen Tätigkeit des Beamten berührte Personenkreis tatsächlich eine Vermutung der Befangenheit hegt, ist demnach nicht erforderlich (Hinweis E 17.1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;B-VG Art126b Abs5;B-VG Art127 Abs1;B-VG Art127a Abs1;B-VG Art127a Abs7;MRK Art10;
Rechtssatz: Kritik an der eigenen Behörde (Rechnungshof) durch einen Beamten ist nicht nur als durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt anzusehen, sondern auch als notwendiges Mittel zur Opt... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;MRK Art10 Abs2;
Rechtssatz: Wird ein Beamter in seiner Freiheit der Meinungsäußerung bescheidmäßig beschränkt, so ist in dem Bescheid ersichtlich zu machen, zur Erreichung welches der in Art 10 Abs 2 MRK genannten Ziele, (hier: etwa zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Bereich des Rechungshofes) die Beschränkung als no... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0418 E 24. Februar 1995 VwSlg 14221 A/1995 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Prüfung, ob ein außerdienstliches Verhalten des Beamten einen Dienstbezug (Rückwirkung auf den Dienst) aufweist, ist ein strengerer Maßstab (nicht bloßes geringfügiges Fehlverhalten) anzulegen als bei dienstlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Liegt eine unzulässige Nebenbeschäftigung im Sinn des § 56 Abs 2 BDG 1979 vor, hat der Beamte ihre Ausübung zu unterlassen; andernfalls macht er sich disziplinär strafbar. Will er sichergehen, dass es sich bei der ausgeübten Nebenbeschäftigung um keine verbotene handelt, kann der Beamte einen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Eine kurzfristige Nebenbeschäftigung ist nicht anders zu werten als eine dauernde (Hinweis E 27.4.1987, 86/12/0243). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997090377.X04 Im RIS seit 25.01.2001 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;B-VG Art126b Abs5;B-VG Art127 Abs1;B-VG Art127a Abs1;B-VG Art127a Abs7;MRK Art10;
Rechtssatz: Es ist nicht zu untersuchen, ob die Kritik des Beamten an der eigenen Behörde (Rechnungshof) bzw dem kritisierten Präsidenten des Rechnungshofes - mag sie von der kritisierten Behörde bzw d... mehr lesen...