Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Die von einem Staatsanwalt im Rahmen der ihm erteilten Bewilligung der Dienstbehörde nach § 39 Abs 4 StPO in Aussicht genommene Verteidigung eines Staatsanwaltes in dessen Strafsache stellt schon im Hinblick auf die nicht von vorherein absehbare Dauer der Ausübung dieser Tätigkeit kein "einmaliges Handeln" dar, sondern m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberwirtschaftsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Ausübung folgender Nebenbeschäftigungen gemäß § 33 Abs. 1 der Dienstpragmatik in der als Landesgesetz geltenden Fassung untersagt: "- Geschäftsführer bei der Hotel "XY" Betriebs-Ges.m.b.H. & Co KG., gemeldet seit dem Jahre 1980; - gewerberechtliche Aufsichtsperson über einen Gastgewerbebetrieb (Bus... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §56 Abs1 impl;BDG 1979 §56 Abs5 impl;DP §33 Abs1;DP §33 Abs2;DP/Stmk 1974 impl;LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
Rechtssatz: Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß aus der zeitlichen sowie funktionellen Belastung eines Beamten als Geschäftsführer, als gewerberechtliches Aufsic... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §56 Abs1 impl;DP §33 Abs1;DP/Stmk 1974 impl;LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter darf auch eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben, die ihn an der vollständigen und genauen Erfüllung seiner dienstlichen Verpflichtungen behindert (Hinweis E 13.3.1969, 1113... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AusgleichsO §29 Abs5;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs5;KO §80 Abs5;
Rechtssatz: Die Stellung eines Geschäftsführers einer Konkurs- und Ausgleichsverwaltergesellschaft stellt wegen begründeten Verdachtes der Befangenheit eine für einen Staatsanwalt unzulässige Nebenbeschäftigung dar. Selbs... mehr lesen...