Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für die Disziplinarbeschuldigte, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 A8 XXXX römisch 40 A9 XXXX römisch 40 A10... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung der XXXX , zur Dienstleistung zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich des Bundesministerium... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein Soldat und Beamter der Verwendungsgruppe MU GL/UO/03 (Berufsunteroffizier), der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht und den Dienstgrad Wachtmeister (Wm) führt, wurde mit Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde (BDB) 24.03.2022 gemäß § 40 Abs 4 iVm Abs 1 Z 2 Heeresdisziplinargesetz 2014 (HDG) vom Dienst enthoben (zugestellt am 28.03.2022)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der belangten Behörde Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Projektleiter erhielt der Beschwerdeführer mehrmals die Weisung, den Dienstweg bei der Ablieferung eines Berichtes in Zusammenhang mit einem Projekt nicht einzuhalten. Zuletzt remonstrierte der Beschwerdeführer am 13.05.2014 woraufhin die Weisung, den Bericht direkt an den Behördenleiter zu schicken, unmittelbar darauf schriftlic... mehr lesen...