Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat es im Zuge seiner telefonischen Krankmeldung an seiner Dienststelle unterlassen, der Aufforderung einer unverzüglichen Vorlage einer Krankmeldung nachzukommen, und diese bis dato nicht beigebracht, sodass er durch dieses Verhalten auch die im § 44 Abs.1 BDG geforderte Unterstützung des Vorgesetzten zur Aufrechterhaltung ... mehr lesen...
DISZIPLINARERKENNTNIS Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz hat am 20. April 2016 durch die Senatsvorsitzende PräsdLG Dr. Haberl-Schwarz als Vorsitzenden sowie durch die weiteren Mitglieder des Disziplinarsenates RidOLG Mag. Redtenbacher und BI Zöhrer nach der in Gegenwart des Disziplinaranwaltes OStA Dr. Kirschenhofer sowie in Anwesenheit des Disziplinarbeschuldigten RInsp *** *** und seiner Vetrauensperson RInsp *** durchgeführten öffentlichen Verhandlung z... mehr lesen...
DISZIPLINARERKENNTNIS Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz hat am 29.April 2015 durch den Senatsvorsitzenden VPräsdOLG Dr.Haidacher und durch die weiteren Mitglieder des Disziplinarsenats RidOLG Mag.Redtenbacher und Bezirksinspektor Mario Zöhrer im Beisein des Richteramtsanwärters Mag.Wieland als Schriftführer nach der in Gegenwart des Disziplinaranwalts Oberstaatsanwalt Dr.Kirschenhofer sowie in Anwesenheit des Disziplinarbeschuldigten *** und seines Vertei... mehr lesen...