Der 1946 geborene Beschwerdeführer, der zuletzt als Fachoberinspektor im Bereich des Amtes der Burgenländischen Landesregierung verwendet worden war, steht seit 1. Mai 2005 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Burgenland. Der am 7. Dezember 2004 vom Beschwerdeführer beantragten und mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. April 2005 verfügten Ruhestandsversetzung ging (zuletzt) ein seit 22. November 2004 andauernder Krankenstand des Beschwerdeführers vor... mehr lesen...
Index: L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung BurgenlandL22001 Landesbedienstete Burgenland10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §1494;ABGB §1495;ABGB §1497;BDG 1979 §49 Abs1 impl;BDG 1979 §49 Abs2 idF 1992/873 impl;BDGNov 1992 Art1 Z3 impl;BDGNov 1992/Bgld Art1 Z3;LBBG Bgld 2001 §15 Abs1;LBBG Bgld 2001 §15 Abs4;LBDG Bgld 1997 §59 Abs1;LBDG Bgld 1997 §59 Abs2;LBG Bgld 1985 §2 Abs... mehr lesen...
Index: L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung BurgenlandL22001 Landesbedienstete Burgenland10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §1494;ABGB §1495;AZG §1 Abs2 Z1;AZG §19f Abs2 idF 1997/I/046;BDG 1979 §49 Abs1 impl;BDG 1979 §49 Abs2 idF 1992/873 impl;BDG 1979 §49 Abs6 idF 1998/I/123 impl;BDG 1979 §49 Abs7 idF 1992/873 impl;BDGNov 1992 Art1 Z3 impl;BDGNov... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war bis zu seiner Ruhestandsversetzung mit 31. Mai 1993 im Bereich der Bundespolizeidirektion XY, jedenfalls bis 3. November 1992, als Polizeidiensthundeführer tätig. Mit Schreiben vom 26. Mai 1993 beantragte der Beschwerdeführer die finanzielle Abgeltung von offenen Zeitguthaben (insgesamt 18 Stunden 40 Minuten). Die Dienstbehörde erster Instanz sprach mit Besche... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs2;GehG 1956 §13a Abs1;
Rechtssatz: Da ein zu Unrecht gewährter Zeitausgleich eine Rückersatzverpflichtung in Geld bewirken kann, muß gleiches in umgekehrten Sinn gelten, wenn ein Anspruch auf Zeitausgleich besteht, der mangels Dienstleistung nicht mehr konsumiert werden kann (Hinweis E 19.10.1994, 93/12/0113). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs2;BDG 1979 §37 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §49 Abs2;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Art der bei der häuslichen Pflege und Betreuung des Polizeidiensthundes zu erbringenden Tätigkeiten unterscheidet sich inhaltlich deutlich von der dienstlichen Tätigkeit des Beamten als Sicherheitswachebeamter, die er zwar mit Hilfe des Hundes ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 3. Juni 1985 bis 31. März 1989 als Vertragsbediensteter in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis und steht seit 1. April 1989 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Finanzamt X tätig und mit Agenden der Bodenschätzung betraut. Mit Verfügung der Geschäftsabteilung 8 der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 5. Juli 1988, GZ GA 8-23/11-1988, wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, daß der Pr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §863;BDG 1979 §49 Abs2;GehG 1956 §16 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Da allgemeine Regelungen über die Wertung von Willenserklärungen in Verwaltungsvorschriften oder in den Verfahrensvorschriften nicht enthalten sind, ist die Heranziehung des ABGB in dieser Frage berechtigt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs2;GehG 1956 §16 Abs1;
Rechtssatz: Eine allgemeine Regel, daß der Freizeitausgleich gegen die ältesten Überstunden zu verrechnen sei, ist § 16 Abs 1 GehG nicht zu entnehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992120217.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs2;GehG 1956 §16 Abs1;
Rechtssatz: Noch während des Bestandes des privatrechtlichen Dienstverhältnisses erbrachte Überstunden können mangels gesetzlicher Grundlage nicht nach Übertritt in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis erst ein Jahr nach ihrer Erbringung als Freizeitausgleich in Anspruch genommen werden. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs2;BDG 1979 §49 Abs4 idF 1992/873;BDG 1979 §49 Abs7 idF 1992/873;GehG 1956 §16 Abs1;
Rechtssatz: Aus einer Anordnung der Behörde allein, daß sämtliche Überstunden, die über das Ausmaß von 17 Überstunden pro Kalendermonat hinaus geleistet werden, durch Freizeit in den Wintermonaten auszugleichen sind, entsteht im Hinblick auf § 16 Abs 1... mehr lesen...