1. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich folgendes Verwaltungsgeschehen: Mit Bescheid des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen vom 25. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 40 Abs. 2 iVm § 38 Abs. 2 und 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) mit Ablauf des 28. Februar 2002 von seiner bisherigen Verwendung als Leiter der Abteilung VI/1 des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen abberufen. Gemäß § 40 Abs. 1 BDG 1979... mehr lesen...
Aus der Beschwerde sowie einer über Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes erstatteten Stellungnahme ergeben sich folgende Sachverhaltsbehauptungen des Beschwerdeführers: Er steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Bundesgarten Schönbrunn. Er ist Mitglied des Betriebsrates. Seit 9. Oktober 2000 ist der Beschwerdeführer Leiter der Abteilung Zentralwerkstätte. Zum Zeitpunkt seiner Ernennung hatte er einen (näher beschriebenen) Arbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs4 Z1;BDG 1979 §40 Abs4 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/12/0134 B 15. Oktober 2003 RS 1
(hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 liegt eine Verwendungsänderung dann vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Eine Abberufung von der bisherigen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Militärkommando Oberösterreich. Der vorliegenden, gegen den Bundesminister für Landesverteidigung als belangte Behörde gerichteten Säumnisbeschwerde liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Bescheid des Korpskommando II vom 26. März 2001 wurde der Beschwerdeführer auf einen "Arbeitsplatz über dem Stand" eingeteilt; die Aufgaben dieses Arbeitsplatzes wurden als "... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs4 Z1;BDG 1979 §40 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 liegt eine Verwendungsänderung dann vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Eine Abberufung von der bisherigen Verwendung liegt aber nicht nur dann vor, wenn ein gänzlicher Entzug aller bisher damit verbundenen ... mehr lesen...
Der 1953 geborene Beschwerdeführer steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Oberkontrollor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Strom- und Hafenaufsicht Linz, Schiffahrtspolizei. Aufgrund einer Reihe von Vorkommnissen, die sich über Jahre hinzogen, wie z.B. Verfassen von Dienstaufsichtsbeschwerden, "Sachverhaltsdarstellungen" an die Staatsanwaltschaft und den Rechnungshof bzw. mangelhafte diensteinschlägige Kenntn... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0122 E 6. September 1995 VwSlg 14313 A/1995 RS 5 Stammrechtssatz Das § 38 und § 40 BDG 1979 zugrundegelegte wichtige dienstliche Interesse ist einerseits an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle vor Erlassung des angefochtenen Bescheides war die Zollwachabteilung (ZWA) Z. Mit Schreiben vom 19. Februar 1993 (gerichtet an die Dienstbehörde I. Instanz) erhoben einige Beamte, darunter auch der Beschwerdeführer, Vorwürfe gegen ihren Vorgesetzten. Sie führten aus, der Abteilungsleiter meide den Kontakt zu seinen Bediensteten; er versuche, wie sich aus mehrere... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/12/0315 E 28. Mai 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 5
(hier: Das jahrelange Sammeln von Angriffspunkten gegen einen
Vorgesetzten durch die Mitarbeiter stellt keine in Form ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und den ergänzend vorgelegten Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Rätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie war bis zu ihrer Karenzierung aus dem Grunde der Mutterschaft Leiterin der Strafsachenstelle beim Finanzamt S. Während der Zeit ihres Karenzurlaubes wurden - nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerin - im Wege einer organisatorischen Änderung die Aufgaben des von ih... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §41 Abs2;BDG 1979 §41a Abs6;BDG 1979 §75 Abs8;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtsstellung eines Beamten, der sich im Karenzurlaub befunden hat, ist durch § 75 Abs 8 BDG 1979 bestimmt. Demnach ist er nach Wiederantritt des Dienstes, wenn keine Interessen des Dienstes entgegenstehen (- ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Klagenfurt; er war jahrelang mit der Leitung der Abteilung "Baurecht, Forstrecht" betraut. In dieser Funktion war er im Zusammenwirken mit acht Mitarbeitern - nach seinem Vorbringen - für folgende Aufgaben auf Grund der Geschäftseinteilung zuständig: "- Kärntner Bauordnung einschließlich Nebengesetze (Baubewilligungen, Benützungsbewilligungen, u.a.) - Naturschutz - Forstr... mehr lesen...
Index: L24002 Gemeindebedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;StadtbeamtenG Krnt 1969 §35c;StadtbeamtenG Krnt 1969 §35e;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines IN EINEM RECHTSSTAATLICHEN VERFAHREN DARGELEGTEN WICHTIGEN DIENSTLICHEN INTERESSES ist nahezu jede Versetzung oder Verwendungsänderung rechtlich zulässig, wobei einer solchen bescheidmäßig zu ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in der Dienstklasse VIII in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; er wird im Bereich des Amtes der Tiroler Landesregierung verwendet. Mit Bescheid vom 9. März 1995 (beim Verwaltungsgerichtshof angefochten unter Zl. 95/12/0088) war die dem Beschwerdeführer für seine Verantwortung im Rahmen der Erziehungsberatung bezahlte Verwendungszulage gemäß § 30a Abs. 1 Z. 3 des auch im Tiroler Landesdienstrecht anwendbaren Gehaltsg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §8 Abs2;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines in einem rechtsstaatlichen Verfahren dargelegten wichtigen dienstlichen Interesses ist nahezu jede Versetzung oder Verwendungsänderung rechtlich zulässig. Unzulässig sind derartige Personalmaßnahmen trotz Vorliegens eines wichtigen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bezirkspolizeikommissariat XY, bei welchem er als Kriminalbeamter tätig ist. Mit Bescheid vom 2. Juni 1989 sprach die Bundespolizeidirektion Wien als Dienstbehörde erster Instanz aus, daß dem Beschwerdeführer ab 1. Jänner 1989 die Dienstzulage nach § 73b GG 1956 gebühre. Mit Antrag vom 20. September 1990 begehrte der Beschwerdeführer von der Diens... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §40 Abs1;GehG 1956 §73b Abs1;GehG 1956 §73b Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Änderung in der Verwendung eines Wachebeamten infolge Änderung des Aufgabenkreises und Zuerkennung einer Dienstzulage nach § 73b GehG bedeutet noch nicht, daß ihm VOR dieser Verwendungsänder... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primararzt (der Dienstklasse VII des Dienstzweiges "Dienst der Ärzte in den Krankenanstalten") in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er ist (seit 1. Oktober 1984) als Leiter des Institutes für Physiotherapie (im folgenden auch Institut genannt) am Landeskrankenhaus XY (LKH) tätig und war gleichzeitig mit der Leitung der Medizinisch-technischen Schule für den physiotherapeutischen Dienst (im folgenden auch Schule) am... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §56;BDG 1979 §40 Abs1 impl;BDG 1979 §40 Abs2 impl;DP §67 Abs4 litb idF OÖ 1973/070;DP/OÖ 1954 §67 Abs4 litb;LBG OÖ 1954 §2;LBGErg OÖ 18te Art1 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die Abberufung eines Beamten von einer Verwendung unter Beibehaltung einer Re... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der seiner Versetzung vorausgehenden Dienstzuteilung zum Landesgendarmeriekommando (= LGK) für Niederösterreich war der Beschwerdeführer Leiter der Verkehrsabteilung des LGK für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 BDG 1979 vom LGK für Tirol, Verkehrsabteilung, zum LGK für Niederösterreich in Wien versetzt und dort als w... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1;
Rechtssatz: Das § 38 und § 40 BDG 1979 zugrundegelegte wichtige dienstliche Interesse ist einerseits an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, andererseits an deren Rechtmäßigkeit zu messen. Der Beamte hat zwar - genauso wie jeder ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich tätig. Zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf das Erkenntnis im ersten Rechtsgang vom 16. Dezember 1992, Zl. 91/12/0294, hingewiesen. Mit diesem war der seinerzeit angefochtene Bescheid hinsichtlich Zuteilungsgebühren, Gefahrenzulagen und pauschalie... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/07 Personalvertretung68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BEinstG §7;GehG 1956 §15;GehG 1956 §3 Abs2;GehG 1956 §73b;PVG 1967 §25 Abs4;
Rechtssatz: Das BEinStG schützt nicht vor einer Verwendungsänderung mangels Exekutivdienstfähigkeit. Der jeweilige Zulagenanspruch bzw Nebengebührenanspruch des Beamten ist aber nach der Verwendung zu beur... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Vor den im Beschwerdefall strittigen Personalmaßnahmen war sie (seit Mitte 1984) Abteilungsleiter-Stellvertreterin in der Abteilung Innere Revision. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 24. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 12. November 1990 "von Ihrem bisherigen Aufgabenbereich entbunden und der Ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Enthält eine in Form einer Weisung ergangene Verwendungsänderung die Aufforderung zum "Dienstantritt" in einer bestimmten Abteilung der Dienststelle, so ist dies so zu verstehen, daß es der bloßen Verdeutlichung dient, nicht aber daß die Wirksamkeit der Personalmaßnahme von der physischen Präsenz des Be... mehr lesen...
In dem für das Beschwerdeverfahren relevanten Zeitraum stand der Beschwerdeführer als Gendarmerie-Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde vom zuständigen Landes-Gendarmeriekommando im November 1990 aufgrund einer Verschlechterung seiner Hörfähigkeit (hochgradige Schwerhörigkeit) vom Gendarmerieposten, an dem er Außendienst versah, "abgezogen" und dem Landes-Gendarmeriekommando zwecks Innendienstleistung Material-/Hausverwal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §38;BDG 1979 §40 Abs1;BEinstG §7;GehG 1956 §19b;GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §74 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0063
93/12/0064
Rechtssatz: Für die Gebührlichkeit eines Zulagenanspruches ist die tatsächliche Verwend... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BEinstG §7;GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §19b;GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §74 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0063
93/12/0064
Rechtssatz: § 7 BEinstG steht einer Verwendungsänderung des behinderten Beamten, mit der - wie bei jed... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Seine Dienststelle ist das allgemeine öffentliche Landeskrankenhaus B. Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland die vom Beschwerdeführer wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der Teilung der von ihm geleiteten Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe des allgemeinen öffentlichen La... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art129a Abs1 Z2;B-VG Art130 Abs1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Eine organisatorische Änderung in einem allgemeinen öff Landeskrankenhaus samt den damit verbundenen, ihnen dienenden Maßnahmen bzw personellen Änderungen schließt die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsge... mehr lesen...