Entscheidungen zu § 39 Abs. 1 BDG 1979

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2022/12/28 W176 2247104-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.12.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/23 W122 2146852-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 24.02.2016 erstattete XXXX über eine Amtshandlung des zugeteilten Beschwerdeführers Meldung an das Bezirkspolizeikommando XXXX . XXXX stufte diese Mitteilung als sehr dringend ein, da dieser davon überzeugt war, dass beim Beschwerdeführer ein Gefährdungspotential vorliege. XXXX schilderte eine vom Beschwerdeführer durchgeführte Amtshandlung, in Form des Anhaltens eines PKWs im Zuge des Grenzübertrittes von Slowenien nach Österreich, we... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.07.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/9/13 W221 2187914-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Weisung vom 07.02.2017 wurde der Beschwerdeführer vom Zustelldienst abgezogen und ab 10.02.2017 bei seiner Stammdienststelle, der Zustellbasis XXXX , für die Dauer von 90 Tagen, bis Ablauf des 10.05.2017 auf einem Arbeitsplatz "Fachlicher Hilfsdienst/Distribution", Verwendungscode 0840, Verwendungsgruppe PT 8 verwendet. Mit Schreiben vom 10.02.2017 remonstrierte der Beschwerdeführer gegen die Abberufung indem er vorbrachte, dass § 39 A... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.09.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2017/9/26 W129 2115653-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des OGH vom 12.05.2014, 17 Os 28/13s-9, wegen des Verbrechens des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedingt rechtskräftig verurteilt. Mit Erkenntnis des BVwG vom 30.03.2015, W136 2016237-1, wurde betreffend Dienstpflichtverletzungen über den Beschwerdeführer eine Disziplinarstrafe in Form einer Geldstrafe in der ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 26.09.2017

TE Bvwg Beschluss 2015/8/21 W106 2108279-1

Begründung: I. Verfahrensgang (Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt): Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist das Stadtpolizeikommando XXXX (kurz: SPK XXXX). Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist das Stadtpolizeikommando römisch 40 (kur... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 21.08.2015

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