Der Beschwerdeführer wurde - nach einer 11,5 Jahre währenden Tätigkeit als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde - für die Zeit vom 1. Juli 1987 bis 30. Juni 1989 zum Universitätsassistenten (Assistenzarzt) an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien (Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) bestellt. Mit Bescheid vom 10. Februar 1989 lehnte die Personalkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Wien das auf Art. VI Abs. 10 des Hochschulle... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §174 Abs2;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs10;
Rechtssatz: Es liegt nicht im Sinn des Gesetzes, einen Universitätsassistenten (Hochschulassistenten) deshalb von einer Weiterbestellung nach Art 6 Abs 10 HochschullehrerdienstrechtsG auszuschließen, weil er nach einer zweijährigen Tätigkeit noch nicht die Voraussetzungen eine... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §174 Abs2;BDG 1979 §176;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs10;
Rechtssatz: Gem Art 6 Abs 10 HochschullehrerdienstrechtsG soll jener Assistent mit einer Dienstzeit von höchstens 2 Jahren von einer Überleitung in den ersten Abschnitt der neu vorgesehenen Berufslaufbahn des Assistenten ausgeschlossen werden, von dem schon nach ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §174 Abs2;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs10;
Rechtssatz: Ein Universitätsassistent mit einer tatsächlichen Dienstzeit von weniger als zwei Jahren als Universitätsassistent kann deshalb von einer Weiterbestellung und damit einer weiteren Erprobung und Vertiefung im Sinne des § 174 Abs 2 BDG 1979 nicht ausgeschlossen werde... mehr lesen...