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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §174 Abs2;Rechtssatz
Es liegt nicht im Sinn des Gesetzes, einen Universitätsassistenten (Hochschulassistenten) deshalb von einer Weiterbestellung nach Art 6 Abs 10 HochschullehrerdienstrechtsG auszuschließen, weil er nach einer zweijährigen Tätigkeit noch nicht die Voraussetzungen einer Überleitung nach Art 6 Abs 5 bzw einer Umwandlung in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit nach § 176 BDG 1979 erfüllt oder weil er sich in einer ihm übertragenen, für Universitätsassistenten (Hochschulassistenten) mit einer höchstens zweijährigen tatsächlichen Dienstzeit untypischen Verwendung nicht bewährt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120234.X02Im RIS seit
12.06.2001