Entscheidungen zu § 127 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2025/10/13 Ro 2025/09/0002

1 Der 1968 geborene Disziplinarbeschuldigte steht als eingeteilter Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion Kärnten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde im Jahr 2022 bis zum 31. März 2022 in der Polizeiinspektion C. verwendet, ab dem 1. April 2022 wurde er an einer anderen Dienststelle verwendet. 2 Mit Spruchpunkt I. des Disziplinarerkenntnisses der belangten Behörde vom 14. November 2024 erkannte diese den Revisionswerber einer Verletzung der Die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.2025

RS Vwgh 2025/10/13 Ro 2025/09/0002

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §101 BDG 1979 §102 BDG 1979 §102 Abs2 BDG 1979 §111 BDG 1979 §127 Abs1 BDG 1979 §127 Abs2 BDG 1979 §130 Abs2VwRallg BDG 1979 § 101 heute BDG 1979 § 101 gültig ab 01.04.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.2025

TE Vwgh Beschluss 2007/3/6 AW 2006/09/0070

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Dienstpflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 BDG 1979 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 500,-- verhängt und ihm die Bezahlung von Kosten des Verfahrens auferlegt. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Dienstpflichtverletzung nach Paragraph 43, Absatz 2, BDG 1979 eine Ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.03.2007

RS Vwgh 2007/3/6 AW 2006/09/0070

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §127 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe der Geldbuße nach dem BDG 1979 - Der durch die Geldbuße für den Beschwerdeführer bewirkte Nachteil ist schon im Hinblick darauf nicht als unverhältnismäßig zu erachten, dass die Behörde einem mit Geldstrafe oder Geldbuße disziplinierten Beamt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.2007

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