Entscheidungen zu § 127 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 2007/3/6 AW 2006/09/0070

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §127 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe der Geldbuße nach dem BDG 1979 - Der durch die Geldbuße für den Beschwerdeführer bewirkte Nachteil ist schon im Hinblick darauf nicht als unverhältnismäßig zu erachten, dass die Behörde einem mit Geldstrafe oder Geldbuße disziplinierten Beamt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.2007

TE Vwgh Beschluss 2007/3/6 AW 2006/09/0070

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Dienstpflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 BDG 1979 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 500,-- verhängt und ihm die Bezahlung von Kosten des Verfahrens auferlegt. § 30 Abs. 2 VwGG lautet: "(2) Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.03.2007

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