Entscheidungen zu § 124 Abs. 7 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2014/6/18 Ro 2014/09/0037

Der Revisionswerber steht als dienstführender Kriminalbeamter der Landespolizeidirektion S in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Revisionswerber gemäß § 126 Abs. 2 BDG 1979 schuldig erkannt, er habe "am 6. Oktober 2012 eine um 7.51 Uhr erteilte und um 8.22 Uhr und 8.55 Uhr wiederholte schriftliche Weisung seines Vorgesetzten Oberstleutnant R, nämlich zu sechs Fragen Stellung zu nehmen, nicht befol... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.06.2014

TE Vwgh Erkenntnis 1991/8/30 91/09/0084

Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Sicherheitswache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Villach, wo er am Wachzimmer Z Dienst versieht. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer, nachdem die Staatsanwaltschaft Klagenfurt der Dienstbehörde mit Schreiben vom 31. August 1990 unter Bezugnahme auf die Anzei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.08.1991

RS Vwgh 1991/8/30 91/09/0084

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §105;BDG 1979 §124 Abs7;
Rechtssatz: Leugnet in Ansehung des Grundsatzes des "nemo tenetur se ipsum accusare" ein Beschuldigter, der gemäß § 124 Abs 7 BDG 1979 im Disziplinarverfahren zur Beantwortung der an ihn gestellten Fragen nicht gezwungen werden darf, eine für ihn nachteilige Sache, so ist es den Disziplinarbehörde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/13 90/09/0152

Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Zollamt K. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 30. Juli 1990 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Im Spruch: dieses Bescheides wird dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er h... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.12.1990

RS Vwgh 1990/12/13 90/09/0152

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;VStG §33 Abs2;
Rechtssatz: Innerhalb eines Disziplinarverfahrens (dh ab seiner Anhängigkeit bis zum förmlichen Abschluß) ist der (beschuldigte) Beamte gegenüber der Aufforderung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme (Sachverhaltsdarstellung) bzw zu einer Aussage zu einem Vorfall berechtigt, eine Ausk... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1990

RS Vwgh 1990/12/13 90/09/0152

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art90 Abs2;VStG §33 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der allgemeine Grundsatz, daß niemand gezwungen ist, gegen sich selbst auszusagen, verbietet seinem Wesen und seiner Bedeutung nach eine Beschränkung seines Geltungsbereiches auf ein bestim... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1990

RS Vwgh 1990/12/13 90/09/0152

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §46 Abs5;
Rechtssatz: Da der Grundsatz, daß Beamte zur Selbstbelastung und Überführung nicht verpflichtet sind, auch für Selbstbezichtigungen mit disziplinären Folgen außerhalb eines Disziplinarverfahrens gilt und somit ein Beamter, dem in einer Aufsichtsbeschwerde Diens... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1990

RS Vwgh 1990/12/13 90/09/0152

Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §46 Abs5;MRK Art6 Abs1;RAO 1868 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wenn auch die generelle Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht im § 46 Abs 5 BDG 1979 nur für Äußerungen "im Disziplinarverfahren", in welchem sich der Besch durch einen Rechts... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1990

RS Vwgh 1990/12/13 90/09/0152

Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §49;AVG §50;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;RAO 1868 §9;
Rechtssatz: Es stellt keine Dienstpflichtverletzung iSd § 44 Abs 1 BDG 1979 dar, wenn in einem Aufsichtsbeschwerdeverfahren ein Beamter lediglich durch seinen ausgewiesenen Rechtsfreund zu den in der Auf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1990

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